Der EuGH hat ein Grundsatzurteil des EuG zur Anfechtung von Entscheidungen der EASA bestätigt und das hiergegen gerichtete Rechtsmittel vollständig zurückgewiesen. Die EASA wurde vor den Unionsgerichten von Redeker Sellner Dahs vertreten.
Tobias Masing
Gegenstand des Rechtsmittels war ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuG), das auf die Klage der Heli-Flight GmbH, ein Vertragshändler für Helikopter, ergangen war. Heli-Flight hatte bei der Europäischen Agentur für Flugsicherung EASA die Genehmigung für Flugbedingungen beantragt, was die Agentur wegen Sicherheitsbedenken ablehnte.
Die hiergegen gerichtete Klage wies das EuG im Dezember 2014 ab und stellte in Zuge dessen klar, dass nur die Entscheidung der Beschwerdekammer der EASA, die das interne Verwaltungsverfahren der Agentur abschließt, vor den Unionsgerichten angegriffen werden kann. Die vorgelagerte "Ausgangsentscheidung" ist kein tauglicher Klagegenstand. Das EuG räumte der EASA zudem einen Beurteilungsspielraum, ein technisches Ermessen, bei der Einschätzung ein, ob ein Luftfahrzeug gefahrlos fliegen kann.
Dieses Urteil hat der EuGH am 28. Januar bestätigt (Az. C-61/15 P, Urt. v. 28.01.2016). Damit ist nun abschließend geklärt, dass etwaige Fehler der Ausgangsentscheidung der EASA im internen Verwaltungsverfahren geheilt werden können. Allein die Entscheidung der Beschwerdekammer wird vor den Unionsgerichten überprüft.
Mit dem Urteil steht darüber hinaus fest, dass der EASA bei der komplexen Bewertung der Flugtauglichkeit von Luftfahrzeugen ein, in den Worten des EuGH, "weites Ermessen" zuzuerkennen ist. Die Entscheidung ist daher gerichtlich nur eingeschränkt überprüfbar.
"Die Entscheidung des EuGH hat wichtige Fragen zum Verwaltungsverfahren und der Anfechtungsmöglichkeit von Entscheidungen der EASA abschließend geklärt. Der Gerichtshof hat den besonderen Sachverstand der EASA anerkannt und den gerichtlichen Maßstab, der an die komplexen technischen Entscheidungen der EASA anzulegen ist, entsprechend beschränkt", sagt Redeker-Partner Dr. Tobias Masing. Er hat die EASA vor dem EuG und dem EuGH vertreten. Für Heli-Flight war Thomas Kittner von der Kanzlei Danckelmann und Kerst tätig.
Redeker Sellner Dahs für EASA:
Dr. Tobias Masing, Partner, Berlin
Dr. Christian Eckart LL.M., Associate
Danckelmann und Kerst für Heli-Flight GmbH & Co. KG:
Thomas Kittner, Partner, Frankfurt
Redeker Sellner Dahs / Danckelmann und Kerst: . In: Legal Tribune Online, 01.02.2016 , https://www.lto.de/persistent/a_id/18317 (abgerufen am: 11.12.2024 )
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