Das BVerwG hat am Mittwoch zwei Klagen abgewiesen, die den Bau der neuen Rheinbrücke der A1 in Leverkusen verhindern wollten. Der Vorhabenträger, der Landesbetrieb Straßen.NRW, wurde von Redeker Sellner Dahs vertreten.
Alexander Schink
Die Rheinbrücke der A1, die vor rund 50 Jahren errichtetet worden ist, ist marode und seit 2014 für den Schwerlastverkehr gesperrt. Sie soll deshalb durch einen Neubau ersetzt werden. Dies war durch einen Planfeststellungsbeschluss der Bezirksregierung Köln Ende 2016 so entschieden worden.
Die Klagen, die jetzt vom Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) abgewiesen wurden, richteten sich gegen diesen Brückenneubau (Urt. v.11.10.2017, Az. 9 A 14.16 und 9 A 17.16). Nach Auffassung der Leipziger Richter ist der Planfeststellungsbeschluss mit den zahlreichen Ergänzungen, die der Beklagte während des Rechtsstreits vorgenommen hat, jedoch rechtmäßig.
In dem Streit ging es zum einen die Frage, ob statt der Brücke ein Tunnel gebaut werden oder der Verkehr über eine Kombilösung aus Tunnel und einer erneuerten Brücke über den Rhein geführt werden soll. Zum anderen wurde darüber gestritten, ob ausreichende Sicherheitsvorkehrungen getroffen werden, denn für den Bau der neuen Brücke muss eine ehemalige Industriemüll-Deponie, die bis in die 60er Jahre vor allem von den Bayer-Werken genutzt wurde, geöffnet werden.
Das BVerwG hat in beiden Fragen zu Gunsten des Vorhabenträgers entschieden: Die Entscheidung für den Bau einer Brücke sei nicht zu beanstanden, da nur auf diese Weise schnell Ersatz für die marode Brücke geschaffen werden könne. Auch die Sicherheitsvorkehrungen für die Öffnung der Chemiemüll-Deponie sind nach Ansicht der Richter ausreichend.
Kläger waren die Umweltvereinigung Netzwerk gegen Lärm, Feinstaub und andere schädliche Immissionen e.V. und zwei private Grundstückseigentümer. Sie wurden von dem Kölner Rechtsanwalt Wolfram Sedlak und der Kanzlei Dehne Ringe Grages aus Hildesheim vertreten. Der Landesbetrieb Straßen.NRW hatte Prof. Dr. Alexander Schink von der Kanzlei Redeker Sellner Dahs mandatiert.
ah/LTO-Redaktion
Redeker Sellner Dahs für den Landesbetrieb Straßen.NRW:
Prof. Dr. Alexander Schink, Bonn
Wolfram Sedlak, Köln, für das Netzwerk gegen Lärm, Feinstaub und andere schädliche Immissionen e.V. und einen weiteren Kläger (Privatperson)
Dehne Ringe Grages, Hildesheim, für einen Kläger (Privatperson)
Redeker: . In: Legal Tribune Online, 11.10.2017 , https://www.lto.de/persistent/a_id/24963 (abgerufen am: 12.10.2024 )
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