Rechtsstreitigkeiten um glyphosathaltigen Unkrautvernichter: Bayer hofft (erneut) auf Grund­satz­ur­teil des Sup­reme Court

07.04.2025

Die Auseinandersetzung mit Klagen, mit denen sich Bayer im Zusammenhang mit dem Herbizid Roundup konfrontiert sieht, zieht sich. Der Konzern setzt seine Hoffnungen weiter auf das oberste US-Gericht.

Mit der Übernahme des Agrarchemiekonzerns Monsanto holte sich Bayer auch dessen rechtliche Probleme rund um das glyphosathaltige Unkrautmittel Roundup ins Haus. Glyphosat steht im Verdacht, Krebserkrankungen auszulösen. Die Aufarbeitung bindet seit Jahren erhebliche personelle und finanzielle Ressourcen des Konzerns. Nun unternimmt Bayer einen neuen Versuch, eine Lösung herbeizuführen.

Man habe über die US-Tochtergesellschaft Monsanto die Überprüfung des Falls “Durnell” durch den US Supreme Court beantragt, teilte Bayer am Freitag mit. 

Wenige Tage zuvor hatte der Missouri Supreme Court eine Prüfung der vorinstanzlichen Entscheidung abgelehnt, mit der dem Kläger im Oktober 2023 Schadensersatz in Höhe von 1,25 Millionen Dollar zugesprochen wurde. Mit der Ablehnung eröffnete sich für Bayer die Möglichkeit, den Fall vor das höchste US-Gericht zu bringen.

Bayer und Monsanto verweisen auf frühere Urteile verschiedener Berufungsgerichte, die nach Ansicht der Unternehmen zueinander im Widerspruch stehen. Es sei zudem unmöglich, "einander widersprechenden Anforderungen auf Bundes- und auf Bundesstaatenebene gleichzeitig zu entsprechen". Zu klären ist die Frage, ob US-Bundesrecht im Kontext von Warnhinweisen beim Verkauf von Unkrautvernichtern über dem jeweiligen Recht der Bundesstaaten steht ("Federal Preemption").

Zehntausende Fälle weiterhin offen

Aus der Sicht der US-Umweltbehörde EPA birgt Glyphosat – sofern vorschriftsgemäß angewandt – keine Gesundheitsrisiken. Entsprechend wurde das Produktlabel ohne Warnhinweis genehmigt. Die Krebsforschungsagentur der Weltgesundheitsorganisation WHO hatte das Herbizid im Jahr 2015 dagegen als "wahrscheinlich krebserregend" klassifiziert.

Die Dauerbeschäftigung mit Roundup nahm für Bayer nach dem Kauf von Monsanto im Jahr 2018 ihren Lauf. Die Zahl der "aktuellen Klagen" mit Bezug zu Roundup gibt der Konzern mit 181.000 an. Zum 31. Januar 2025 seien 114.000 davon durch Vergleiche abgeschlossen oder die Voraussetzungen für einen Vergleich seien nicht erfüllt gewesen.

Unlängst wurde einem Kläger, der nach eigenen Angaben infolge der Verwendung von Roundup an Krebs erkrankt ist, von Geschworenen eines Gerichts in Georgia Schadensersatz in Höhe von 2,1 Milliarden Dollar zugesprochen. Im Jahr 2022 hatte Bayer schon einmal versucht, ein Glyphosat-Verfahren (Fall "Hardeman") vor den US Supreme Court zu bringen. Das Gericht entschied seinerzeit, sich nicht mit dem Fall zu befassen.

sts/LTO-Redaktion (mit Material der dpa)

Zitiervorschlag

Rechtsstreitigkeiten um glyphosathaltigen Unkrautvernichter: . In: Legal Tribune Online, 07.04.2025 , https://www.lto.de/persistent/a_id/56950 (abgerufen am: 22.05.2025 )

Infos zum Zitiervorschlag
Jetzt Pushnachrichten aktivieren

Pushverwaltung

Sie haben die Pushnachrichten abonniert.
Durch zusätzliche Filter können Sie Ihr Pushabo einschränken.

Filter öffnen
Rubriken
oder
Rechtsgebiete
Abbestellen