Druckversion
Montag, 16.06.2025, 10:20 Uhr


Legal Tribune Online
Schriftgröße: abc | abc | abc
https://www.lto.de//recht/kanzleien-unternehmen/k/rechtsstreit-nokia-amazon-nutzung-technologie-streaming-fire-tv-geraete-urteil-lg-muenchen-i
Fenster schließen
Artikel drucken
55467

Verkaufsstopp für Fire-TV-Geräte?: Nokia gewinnt Patent­pro­zess gegen Amazon

20.09.2024

Fire TV-Stick an einem TV-Gerät

Bild: steheap - stock.adobe.com

Die Zeiten, als Nokia in der ersten Reihe stand, sind vorbei. Das finnische Unternehmen profitiert aber bis heute von Patenten aus diesen besseren Zeiten – auch in einem Rechtsstreit mit Amazon.

Anzeige

Der Netzwerk-Ausrüster Nokia hat am Donnerstag vor dem Landgericht (LG) München I einen Patentstreit gegen Amazon gewonnen. Mit der Entscheidung könnte der finnische Konzern künftig den Verkauf bestimmter Modelle des Videostreaming-Geräts Fire TV von Amazon stoppen. Das auf Patentrechtsstreitigkeiten spezialisierte Blog IPfray hatte zuerst berichtet.

In dem Rechtsstreit geht es um technische Details in den Kompressionsverfahren H.264 und H.265, die beim Videostreaming zum Einsatz kommen. Nokia hat sich diese schon vor Jahren durch Patente schützen lassen. Amazon soll von Nokia entwickelte Technologien in Streaming-Geräten genutzt, aber nicht für etwaige Lizenzen bezahlt haben. 

Nokia hatte daraufhin im Oktober des vergangenen Jahres auf einem Unternehmensblog angekündigt, in den USA, Deutschland, Indien, Großbritannien sowie vor dem Einheitlichen Patentgericht gegen Amazon zu klagen.

Die Höhe der Lizenzgebühren, die Nokia aufruft, ist in der Branche umstritten. Das Unternehmen hat bereits mehrfach Patentstreitigkeiten in Deutschland austragen lassen, weil vor allem die Landgerichte in München und Mannheim oft zugunsten der Patentinhaber urteilen. In diesem Fall war es die 7. Zivilkammer des LG unter dem Vorsitz von Dr. Oliver Schön. Die Kammer bejahte eine Patentverletzung (EP 2 375 749) und untersagte Amazon den weiteren Vertrieb der betroffenen Geräte.

Kein automatischer Verkaufsstopp

Zu einem Verkaufsstopp für Fire-TV-Geräte in Deutschland kommt es nur, wenn Nokia den Unterlassungsanspruch (§ 139 Abs. 1 Patentgesetz) auch verfolgt. Da die Entscheidung bislang nicht rechtskräftig ist, müsste Nokia zunächst eine Sicherheitsleistung hinterlegen.

Amazon kritisierte die Entscheidung: "Wir halten die Entscheidung des Landgerichts München für falsch und sind zuversichtlich, dass die Situation bald gelöst sein wird." Das Urteil werde keine Auswirkungen auf bestehende Kundinnen und Kunden haben. Außerdem werde eine große Auswahl an Fire-TV-Geräten weiterhin auf Amazon.de verfügbar sein.

Man sei stets bereit, einen fairen Preis für Patentlizenzen zu zahlen und habe auch mit einer Reihe von Unternehmen zusammengearbeitet, um Videopatente dieser Art zu lizenzieren. "Nokia verlangt mehr als all diese Unternehmen zusammen und hat unser faires und branchenübliches Angebot abgelehnt. Wir bedauern, dass Nokia versucht, die Auswahl für Kund:innen einzuschränken.", so ein Sprecher des Unternehmens.

Arvin Patel, Lizenzmanager bei Nokia, feiert die Entscheidung in einem Statement auf LinkedIn als Präzedenzfall zum Schutz von Geistigem Eigentum vor "böswilligen Akteuren" in der Technologiebranche.

sts/LTO-Redaktion (mit Material der dpa)

  • Drucken
  • Senden
  • Zitieren
Zitiervorschlag

Verkaufsstopp für Fire-TV-Geräte?: . In: Legal Tribune Online, 20.09.2024 , https://www.lto.de/persistent/a_id/55467 (abgerufen am: 17.06.2025 )

Infos zum Zitiervorschlag
  • Mehr zum Thema
    • Patentrecht
    • Gewerblicher Rechtsschutz
    • Amazon
    • Einheitliches Patentgericht
    • Informationstechnologie
    • Internet
    • Patente
    • Streaming
    • Technik
    • Unternehmen
    • Wirtschaft
  • Gerichte
    • Landgericht München I
Im Inneren der Veltins-Brauerei 05.06.2025
Bier

LG Arnsberg klärt Erbschaftsstreit in Brauerei-Familie:

Der Vel­tins-Sohn geht leer aus

In ihrem Testament schloss sie den Sohn aus: Das Millionenerbe der langjährigen Brauerei-Chefin Rosemarie Veltins ging an allein dessen Schwestern. Zu Recht, entschied nun ein Gericht. Auch den Pflichtteil bekommt Clemens Veltins nicht.

Artikel lesen
Das Bild zeigt Elemente eines Podcasts über Unternehmensrecht mit Notizen, einem Smartphone und einem Porträt eines Anwalts. 04.06.2025
Anwaltsberuf

Jura-Karriere-Podcast:

Als Anwalt im Unter­neh­mens­recht

Einsatz von KI im Recht, internationale Restrukturierungen und was junge Juristen heute mitbringen sollten: Christian König zu Gast bei Irgendwas mit Recht. Besonders spannend für alle mit Interesse an Legal Tech und Wirtschaftsrecht.

Artikel lesen
Der peruanische Bergbauer und Bergführer Saúl Luciano Lliuya vor der mündlichen Verhandlung seiner Klimaklage gegen RWE am 17. März 2025 vor dem OLG Hamm 28.05.2025
Klimaschutz

Peruanischer Bauer gegen RWE:

Was das Urteil des OLG Hamm bedeutet

Die Klimaklage eines peruanischen Bauern gegen RWE scheiterte, das Gericht sieht keine konkrete Gefahr für sein Haus. Dennoch stellt das OLG fest: Große Emittenten können im Grundsatz zur Verantwortung gezogen werden.

Artikel lesen
Low angle view of young businesswoman sitting at her workplace and working 20.05.2025
Anwaltsblatt

Wichtige Gesetzesänderung:

Neue Bar­rie­re­f­rei­heitspf­lichten für Kanzlei-Web­sites

Ende Juni tritt das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz in Kraft. Davon betroffen sind alle Kanzleien, die bestimmte digitale Angebote auf ihrer Website bereitstellen – und das sind viele. Für sie besteht Handlungsbedarf.

Artikel lesen
Das Bild zeigt das Netflix-Logo auf einem Smartphone, das im Kontext von unzulässigen Preis­erhöhungen steht. 16.05.2025
Streaming

LG Köln verurteilt Streamingdienst zur Rückzahlung:

Preis­er­höh­ungen von Net­flix unwirksam

Weil eine AGB-Klausel Preiserhöhungen vorsieht, aber keine Preissenkungen, ist sie unwirksam. Netflix muss einem seiner Nutzer daher Geld zurückzahlen, so das LG Köln nach einem Ritt durch BGB-AT: Zustimmung, AGB-Kontrolle und Verjährung.

Artikel lesen
Gavin Newsom (l.), Donald Trump, Melania Trump 17.04.2025
USA

Kalifornien klagt gegen Trumps Zölle:

"Wo zur Hölle ist der Kon­gress?"

Hatte Trump überhaupt die Befugnis, seine Sonderzölle im Alleingang zu verhängen? Kalifornien sagt: "So funktioniert unsere Demokratie nicht" – und zieht vor Gericht.

Artikel lesen
logo lto karriere
TopJOBS
Logo von Generalstaatsanwaltschaft des Landes Brandenburg
Staats­an­wäl­tin (Rich­te­rin auf Pro­be) / Staats­an­walt (Rich­ter auf Pro­be)...

Generalstaatsanwaltschaft des Landes Brandenburg , Neu­rup­pin

Logo von Generalstaatsanwaltschaft des Landes Brandenburg
Staats­an­wäl­tin (Rich­te­rin auf Pro­be) / Staats­an­walt (Rich­ter auf Pro­be)...

Generalstaatsanwaltschaft des Landes Brandenburg , Cott­bus

Logo von A&O Shearman
Re­fe­ren­da­re (m/w/d) Pa­tent Li­ti­ga­ti­on

A&O Shearman , Mün­chen

Logo von Bird & Bird LLP
Rechts­an­walt (m/w/d) Ge­werb­li­cher Rechts­schutz (Pa­tent­recht)

Bird & Bird LLP , Düs­sel­dorf

Logo von RechtDialog Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
Rechts­an­wäl­te (m/w/d) als An­ge­s­tell­te oder in frei­er Mit­ar­beit

RechtDialog Rechtsanwaltsgesellschaft mbH , 100% Re­mo­te

Logo von Personalamt der Freien und Hansestadt Hamburg
Voll­ju­rist:in­nen (m/w/d) - Trainee­pro­gramm für an­ge­hen­de...

Personalamt der Freien und Hansestadt Hamburg , Ham­burg

Logo von Hogan Lovells International LLP
Rechts­an­wäl­tin/Rechts­an­walt (w/m/d) Pa­tent­recht

Hogan Lovells International LLP , Mün­chen

Logo von Gleiss Lutz
Wis­sen­schaft­li­che Mit­ar­beit (m/w/d) Ge­werb­li­cher Rechts­schutz

Gleiss Lutz , Ber­lin

Mehr Stellenanzeigen
logo lto events
NomosWebinar: Cyber Resilience Act

25.06.2025

Alles nach Plan – Unternehmenssanierung durch Insolvenz- und Restrukturierungsplan (§ 15 FAO)

24.06.2025

Webinar: ChatGPT für Jurist:innen – jetzt von ChatGPT & DeepSeek profitieren!

24.06.2025

Logo von Deloitte Legal Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
Update EUPTD, Equal Pay und Entgelttransparenz 2025

25.06.2025

Logo von GvW Graf von Westphalen
GvW DigiTalks 2025: KI in der Vergabe

24.06.2025

Mehr Events
Copyright © Wolters Kluwer Deutschland GmbH