Ein US-Soldat wird angeklagt, weil er auf einen Militäreinsatz gegen Nicolás Maduro gewettet haben soll. Für US-Behörden ein Fall von Insiderhandel. Passt diese Einordnung? Und wie wäre der Fall nach deutschem Recht zu bewerten?
Ein US-Soldat soll gewusst haben, was der Rest der Welt noch nicht wissen durfte: dass eine Militäroperation der USA gegen den früheren venezolanischen Präsidenten Nicolás Maduro unmittelbar bevorstand.
Nach Angaben des Department of Justice (DOJ) soll Gannon Ken Van Dyke auf der Plattform Polymarket, einem sogenannten Prediction Market (deutsch: Prognosemarkt), mehrere Wetten auf Ereignisse im Zusammenhang mit Venezuela und Maduro abgeschlossen haben. Dabei ging es unter anderem um die Frage, ob US-Streitkräfte bis Ende Januar 2026 in Venezuela eingesetzt würden und ob Maduro bis dahin aus dem Amt entfernt werde.
Der Einsatz soll bei rund 33.000 US-Dollar gelegen haben, sein Gewinn bei mehr als 400.000 US-Dollar. Die Informationen, auf denen die Wetten beruhten, soll Van Dyke aufgrund seiner Beteiligung an der Planung und Durchführung der Operation erhalten haben. Die US-Behörden sprechen von "clear insider trading", also offensichtlichem Insiderhandel.
Der Fall wirkt auf den ersten Blick kurios. Insiderhandel verbindet man mit Aktien, Übernahmen oder Ad-hoc-Mitteilungen, nicht mit Militäroperationen, Staatschefs und Wettplattformen. Tatsächlich zeigt der Fall aber ein Problem, das mit dem Wachstum von Prediction Markets immer drängender wird: Wenn auf nahezu jedes künftige Ereignis gewettet werden kann, entstehen überall dort besondere Missbrauchsrisiken, wo einzelne Personen über nicht öffentliche Informationen verfügen oder sogar Einfluss auf das Ereignis selbst nehmen können.
Was sind Prediction Markets?
Prediction Markets sind Märkte, auf denen Nutzer Geld auf den Eintritt oder Nichteintritt bestimmter Ereignisse setzen können. Die Kontrakte sind häufig binär ausgestaltet: Tritt das Ereignis ein, zahlt der Kontrakt einen bestimmten Betrag aus; tritt es nicht ein, verfällt er.
Gewettet wird insbesondere auf Sportereignisse, den Ausgang von Wahlen, geopolitische Entwicklungen oder auch Promi-News. So sollen im Vorfeld eines militärischen Angriffs auf den Iran mehrere neu erstellte Polymarket-Konten erhebliche Gewinne erzielt haben, indem sie bei der Frage, ob die USA den Iran an diesem Tag angreifen würden, auf "Ja" setzten. Die Wetten können aber auch deutlich banalere Ereignisse betreffen, etwa wann Taylor Swift ihre Verlobung mit Travis Kelce bekannt geben würde.
Plattformen wie Polymarket und Kalshi verstehen sich nicht bloß als Wettanbieter, sondern als Märkte zur Informationsaggregation. Die Preise der Kontrakte sollen die kollektive Einschätzung der Marktteilnehmer abbilden und damit Rückschlüsse auf die Wahrscheinlichkeit künftiger Ereignisse ermöglichen. Gerade darin liegt aber auch die Brisanz: Wenn Prognosemärkte Informationen in Preisen bündeln, können sie auch geheime Informationen sichtbar machen.
Steigt kurz vor einer militärischen Operation plötzlich die Wahrscheinlichkeit eines entsprechenden Ereignisses auf Polymarket, kann dies bloße Spekulation sein oder aber ein Hinweis darauf, dass jemand mit nicht öffentlichen Informationen handelt. Informationsmissbrauch wird dann nicht nur zum Marktmissbrauchsproblem, sondern auch zu einem möglichen Informationsleck. Der Markt kann militärische oder politische Pläne probabilistisch offenlegen, bevor sie offiziell bekannt werden.
Rechtlich ist die Einordnung solcher Märkte in den USA umstritten. Polymarket wurde 2022 von der Commodity Futures Trading Commission (CFTC) mit einer Geldstrafe von 1,4 Millionen US-Dollar belegt, weil die Plattform als nicht registrierter Derivatemarkt tätig gewesen sein soll. Für US-Nutzer war Polymarket anschließend offiziell nicht mehr verfügbar. Zwar hat die Plattform inzwischen US-regulierte Unternehmen erworben; vollständig als regulierter US-Prognosemarkt etabliert ist sie bislang aber nicht.
Kalshi ist dagegen als Designated Contract Market bei der CFTC registriert. Die dort angebotenen Event Contracts unterliegen deshalb den Regeln der CFTC zur Bekämpfung von Betrug, Manipulation und Marktmissbrauch. Der Fall Van Dyke zeigt allerdings, dass die fehlende Registrierung von Polymarket und dessen Handel auf einer Blockchain nicht zwingend vor der US-Aufsicht schützt.
Insiderhandel ohne Aktien?
Bemerkenswert ist, dass die US-Behörden den Fall Van Dyke nicht nur als Geheimnisverrat oder Betrug, sondern ausdrücklich als einen Fall von Insiderhandel einordnen. Bei Insiderhandel denkt man vorrangig an den Kauf oder Verkauf von "securities", also Wertpapieren. Die meisten Kontrakte auf Prognosemärkten beziehen sich jedoch nicht auf Wertpapiere, sondern auf tatsächliche Ereignisse. Sie als securities einzuordnen, dürfte schwierig sein.
Die CFTC hat daher im Februar 2026 in einer sogenannten Prediction Markets Advisory klargestellt, dass sie den Missbrauch vertraulicher Informationen auf Prognosemärkten als möglichen Verstoß gegen Section 6(c)(1) des Commodity Exchange Act und Regulation 180.1 ansieht. Danach kann es unzulässig sein, auf Grundlage wesentlicher, nicht öffentlicher Informationen zu handeln, wenn diese Informationen unter Verletzung einer bestehenden Treue- oder Vertrauenspflicht erlangt oder verwendet wurden.
Damit überträgt die CFTC die kapitalmarktrechtliche Marktmissbrauchslogik auf Prognosemärkte. Aus rechtsökonomischer Sicht mag dies überzeugend sein, denn auch hier wird ein Informationsvorsprung gegenüber dem Markt ausgenutzt. Geht man aber einen Schritt zurück, stellt sich zunächst die Frage, was eine Wette auf den Machtverlust Maduros überhaupt mit commodities, also Handelswaren, zu tun haben soll. Bei commodities denkt man eher an Öl, Weizen oder Gold.
Die Antwort liegt in der weiten Entwicklung des US-Terminmarktrechts. Die CFTC beaufsichtigt längst nicht mehr nur klassische Rohstofftermingeschäfte, sondern auch Derivate auf finanzielle Referenzwerte und sogenannte "event contracts". Solche können nach dem Commodity Exchange Act als "swaps" eingeordnet werden. Der Begriff ist weit gefasst und erfasst auch Vereinbarungen, deren Auszahlung vom Eintritt oder Nichteintritt eines künftigen Ereignisses mit potenziellen finanziellen, wirtschaftlichen oder kommerziellen Folgen abhängt.
Maduro selbst ist also keine commodity. Der Kontrakt auf seinen Machtverlust wird vielmehr als Derivat auf ein künftiges Ereignis behandelt. Diese Einordnung ist funktional nachvollziehbar, aber nicht selbstverständlich. Sie zeigt, wie stark das US-Recht den Begriff des commodity-Derivats ausgedehnt hat.
Und in Deutschland?
In Deutschland wäre die rechtliche Ausgangslage anders. Plattformen wie Polymarket oder Kalshi würden jedenfalls bei Wetten auf politische, militärische oder gesellschaftliche Ereignisse nicht ohne Weiteres als regulierte Finanzmärkte behandelt. Näher liegt eine Einordnung als Glücksspiel. Nach dem Glücksspielstaatsvertrag (GlüStV) sind öffentliche Glücksspiele erlaubnispflichtig. Erlaubnisfähig sind im Bereich der Wetten lediglich Sportwetten und Pferdewetten. Wetten auf sonstige Ereignisse gelten demgegenüber als sogenannte Gesellschaftswetten und sind nach Auffassung der Gemeinsamen Glücksspielbehörde (GGL) der Länder nicht erlaubnisfähig.
Das hat eine wichtige Folge: Wer aus Deutschland an solchen Wetten teilnimmt, bewegt sich nicht in einem regulierten Kapitalmarkt, sondern nach Auffassung der GGL im Bereich des illegalen Glücksspiels. Die Frage, ob die konkrete Wette zusätzlich auf Insiderinformationen beruhte, würde sich daher erst auf einer zweiten Ebene stellen.
Ganz befriedigend ist dieses Ergebnis nicht. Die Beschränkung auf Sport- und Pferdewetten wirkt im Zeitalter globaler Prognosemärkte zunehmend eng. Zwar ist richtig, dass viele politische oder gesellschaftliche Ereignisse schwerer abzugrenzen sind als ein Fußballspiel. Bei einer Wette auf eine militärische Eskalation, eine Regierungsumbildung oder eine politische Entscheidung ist nicht immer ohne Weiteres klar, wann das Ereignis eingetreten ist. Daraus folgt aber nicht, dass solche Wetten schlechthin nicht regulierungsfähig wären. Viele gesellschaftliche Ereignisse lassen sich durch präzise Kontraktbedingungen überprüfbar machen: Wird ein bestimmtes Gesetz bis zu einem bestimmten Datum verkündet? Senkt die EZB in der nächsten Sitzung den Leitzins? Wird ein bestimmter Kandidat gewählt?
Auch das Manipulationsargument trägt nicht in jeder Konstellation gleich stark. Bei makroökonomischen oder politischen Prognosemärkten ist die Manipulationsgefahr nicht zwingend größer als im Sport. Auch Sportereignisse sind manipulationsanfällig. Gerade deshalb werden sie reguliert, überwacht und mit Integritätsvorgaben versehen.
Rechtspolitisch ließe sich also fragen, ob ein reguliertes Zulassungsmodell für bestimmte Prognosemärkte überzeugender wäre als ein pauschales Verbot. Denkbar wäre eine differenzierte Lösung: Wetten auf Gewalt, Krieg, Krankheit, Tod oder individuell belastende Ereignisse blieben ausgeschlossen. Prognosemärkte auf klar überprüfbare politische, wirtschaftliche oder regulatorische Ereignisse könnten dagegen unter engen Voraussetzungen zugelassen werden.
Ein solcher Rahmen müsste allerdings mehr leisten als klassisches Glücksspielrecht. Er müsste Spielerschutz mit kapitalmarktrechtlichen Integritätsregeln verbinden: klare Kontraktspezifikationen, transparente Abwicklung, Einsatz- und Verlustgrenzen, Handelsüberwachung sowie Verbote für Personen, die über nicht öffentliche Informationen verfügen oder den Ausgang des Ereignisses beeinflussen können. Denn ein Rückgriff auf das europäische Insiderhandelsrecht dürfte regelmäßig ausscheiden. Die Marktmissbrauchsverordnung knüpft grundsätzlich an Finanzinstrumente an. Ein direktes Pendant zum Commodity Exchange Act gibt es in Europa nicht.
Das bedeutet nicht, dass ein deutscher Fall wie Van Dyke rechtlich folgenlos bliebe. Ein Soldat, Beamter oder Regierungsmitarbeiter, der geheime Informationen über eine bevorstehende Operation oder politische Entscheidung für private Wetten nutzt, würde sich möglicherweise wegen der Verletzung von Dienstgeheimnissen, wegen Verrats von Staatsgeheimnissen oder nach disziplinarrechtlichen Vorschriften verantworten müssen. Je nach Sachverhalt kämen außerdem Betrugs- oder Untreuetatbestände in Betracht.
Der Fall zeigt, dass Prediction Markets bekannte Marktmissbrauchsprobleme in Bereiche verschieben, die bislang außerhalb des Kapitalmarktrechts lagen. In Deutschland stellt sich die Frage, ob ein pauschales Verbot von Gesellschaftswetten wirklich die überzeugendste Antwort ist oder ob das Recht genauer unterscheiden müsste, welche Ereignisse handelbar sein dürfen und wie Informationsmissbrauch verhindert werden kann.
Greta Niehaus studierte Rechtswissenschaften in Berlin und Sydney. Derzeit absolviert sie ihr Referendariat in Berlin und schließt ihre Promotion zum Thema "Shadow Trading" an der Bucerius Law School in Hamburg und der Berkeley Law School in Kalifornien ab.
Rechtliche Zuordnung von Plattformen wie Polymarket und Kalshi: . In: Legal Tribune Online, 30.04.2026 , https://www.lto.de/persistent/a_id/59855 (abgerufen am: 15.05.2026 )
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