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19754

Raue / Höcker: OLG Köln weist Erdo­gans Beschwerde zurück

22.06.2016

Die Entscheidung des LG Köln, im Erdogan-Verfahren keine einstweilige Verfügung gegen Mathias Döpfner zu erlassen, hat Bestand: Das OLG weist eine Beschwerde Erdogans zurück. Die Kanzleien Raue und Höcker waren an dem Verfahren beteiligt.

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Jan Hegemann

Das Oberlandesgericht (OLG) Köln hat am Dienstag die Beschwerde des türkischen Staatspräsidenten Recep Tayyip Erdogan gegen den Beschluss des Landgerichts vom 10. Mai 2016 zurückgewiesen und die darin vertretene Auffassung bestätigt (Beschluss vom 21.6.2016, 15 W 32/16).

Hintergrund der Auseinandersetzung ist ein offener Brief Döpfners zur Satire von Jan Böhmermann und der darum entstandenen Debatte. Der Springer-Vorstand Dr. Mathias Döpfner hatte unter anderem geschrieben, dass er sich den Formulierungen Böhmermanns anschließe. Daraufhin hatte der türkische Staatspräsident den Erlass einer einstweiligen Verfügung gegen Döpfner beantragt. Wie schon das Landgericht wertete das OLG den offenen Brief allerdings nun als zulässige Meinungsäußerung in der kontroversen Diskussion um das Gedicht.

Döpfner sei es darum gegangen, gegenüber der Öffentlichkeit kundzutun, dass er Böhmermanns Gedicht als Satire vor dem Hintergrund der verfassungsrechtlichen Meinungs- und Kunstfreiheit für zulässig halte. In seinem offenen Brief liegt nach Ansicht der Richter keine presserechtlich relevante Verbreitung möglicherweise rechtswidriger Äußerungen: Döpfner habe weder den Wortlaut des Gedichts wiedergegeben, noch direkt zu dem Beitrag aus Böhmermanns Sendung verlinkt.

Raue-Partner Prof. Dr. Jan Hegemann hat Döpfner in dem Verfahren vertreten. Der türkische Staatspräsident Erdogan hatte Prof. Dr. Ralf Höcker mandatiert.

Beteiligte Personen

Raue für Dr. Mathias Döfpner:

Prof. Dr. Jan Hegemann, Presse- und Äußerungsrecht, Berlin

Dr. Jan Sorge, Presse- und Äußerungsrecht, Berlin

 

Höcker für Recep Tayyip Erdogan:

Prof. Dr. Ralf Höcker, Presse- und Äußerungsrecht, Köln

Beteiligte Kanzleien

Raue

Quelle: ah/LTO-Redaktion mit Material von Raue LLP

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Raue / Höcker: OLG Köln weist Erdogans Beschwerde zurück . In: Legal Tribune Online, 22.06.2016 , https://www.lto.de/persistent/a_id/19754/ (abgerufen am: 07.02.2023 )

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