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Ehemaliger Chefbuchhalter räumt Fehler ein: Wire­card-Pro­zess: Der Dritte schweigt nicht mehr

von Stefan Schmidbauer

17.07.2024

Wirecard-Prozess: Blick in den Gerichtssaal

Wirecard-Prozess: Blick in den Gerichtssaal. | Bild: Picture Alliance / dpa / Peter Kneffel

Neues aus Stadelheim: Lange hat Stephan von Erffa geschwiegen. Damit ist nun Schluss. Der frühere Chefbuchhalter des Konzerns nimmt Stellung zu seiner Rolle im Wirecard-Skandal.  

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Die Zahl der Verhandlungstage ist längst im dreistelligen Bereich angekommen, ein schnelles Ende nicht absehbar. Der Vorsitzende Richter Markus Födisch hat Termine bis zum Jahresende 2024 festgelegt. Jetzt soll sich aber etwas bewegen im Wirecard-Prozess (Az. 4 KLs 402Js 108194/22), der seit Dezember 2022 vor der 4. Strafkammer des Landgerichts München I (LG) geführt wird. Zu lesen war von einer bevorstehenden Zäsur oder gar einem Meilenstein – gesetzt durch die Aussage eines Angeklagten, der bisher beharrlich schwieg. 

Stephan von Erffa, einst Chefbuchhalter des zahlungsunfähigen Technologiekonzerns, absolvierte am Mittwoch den ersten Teil seiner Einlassung. Zwei Sitzungstage sind für seine Aussage eingeplant. Was von Erffa weiß und zu erzählen bereit ist, dürfte für das Gericht fast noch interessanter sein als das, was von Oliver Bellenhaus zu erfahren war. Von Erffa war in der Aschheimer Konzernzentrale von Wirecard tätig und damit wohl auch näher an Braun und den täglichen operativen Abläufen im Unternehmen.

Nachdem seine Verteidigung zwischenzeitlich die Schuldfähigkeit von Erffas in Frage gestellt hatte, gab das Gericht ein entsprechendes Gutachten in Auftrag. Die Psychiater Norbert Nedopil und Maximilian Wertz gelangten zu der Einschätzung, dass von Erffa psychologisch unauffällig sei. Hinreichende Hinweise auf eine Autismusspektrumsstörung hätten sich nicht ergeben. 

Keine Zeit und keine Kraft, alles zu hinterfragen

Direkt in den ersten Minuten seiner Erklärung räumte von Erffa Fehler ein und entschuldigte sich bei den Geschädigten. Er habe sich aber nie bereichert und immer das Beste für das Unternehmen gewollt. "Ich hatte sehr viele Themen auf dem Tisch und kam mir vor, wie ein Jongleur, der voll damit beschäftigt war, dass kein Ball herunterfällt", beschrieb von Erffa seine Tätigkeit. Dabei habe er keine Zeit gehabt, sich mit den einzelnen Bällen eingehender zu beschäftigen. Heute sehe er aber ein, dass er innehalten und dies hätte tun sollen. Es habe auch die Kraft und die Zeit gefehlt, alles zu hinterfragen. Oft habe man Informationen aus den Fachabteilungen einfach nur an die Wirtschaftsprüfer weitergeleitet. "Wenn die zufrieden damit waren, waren wir es auch."

Von Erffa ist, wie auch Dr. Markus Braun und Oliver Bellenhaus, unter anderem wegen gewerbsmäßigen Bandenbetrugs angeklagt. Die Höhe des verursachten Schadens siedelte die Münchner Staatsanwaltschaft I bei rund drei Milliarden Euro an. Bellenhaus und Braun hatten schon früh nach Prozessbeginn ausgesagt – mit gegensätzlichen Schilderungen.

Die Anklage stützt sich auch auf Angaben von Bellenhaus, früher Statthalter von Wirecard in Dubai, der im Prozess als Kronzeuge auftritt. Die Frage nach der Existenz des Drittpartner-Geschäfts (TPA) in Asien, einem der zentralen Aspekte in der Aufarbeitung des Wirecard-Komplexes, beantwortete Bellenhaus in seiner Aussage mit einem klaren Nein. Ex-CEO Braun widersprach – Er glaubt weiterhin, dass sich die bislang nicht auffindbaren Erlöse aus den TPA-Transaktionen zurückholen lassen. 

Wer gehofft hatte, dass von Erffa hier Licht ins Dunkel bringen wird, wurde zunächst enttäuscht. Er ließ am Mittwoch durchblicken, dass die TPA-Geschäfte nicht zu seinen Schwerpunkten zählten, viele Informationen dazu habe er nur vom Hörensagen. Er könne nur "von vielen Jahren Schreibtisch" bei Wirecard erzählen.

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Gericht ebnete Weg für einen Deal

In einem Rechtsgespräch am 5. Juni wurde von Erffa von Markus Födisch eine Freiheitsstrafe von sechs bis acht Jahren in Aussicht gestellt, wenn er ein qualifiziertes Geständnis ablegt. Die Höchststrafe liegt bei 15 Jahren. Zu einer Verständigung (§257c Strafprozeßordnung) kam es zunächst einmal nicht.

Von Erffa signalisierte aber wenig später Bereitschaft, Fragen des Gerichts und der Verfahrensbeteiligten zu beantworten. Er wolle "zur Aufklärung des Sachverhalts beitragen" und "seine Sicht der Dinge" schildern, erklärte seine Verteidigerin Dr. Sabine Stetter Anfang Juli. Ein Auftakt ist gemacht, der zweite Teil der Erklärung ist für Donnerstag angesetzt. Ein Deal für von Erffa ist weiterhin nicht ausgeschlossen. Zunächst ist aber abzuwarten, wie das Gericht seine Aussage einordnet.

Ein Geständnis habe er heute noch nicht gehört, teilte Dr. Laurent Lafleur, Richter am Oberlandesgericht München und als Pressesprecher auch für das LG zuständig, auf LTO-Anfrage mit. Mögliche Auswirkungen auf eine Verständigung oder auf die Dauer des Verfahrens könne er heute noch nicht einschätzen. 

mit Material der dpa

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Ehemaliger Chefbuchhalter räumt Fehler ein: . In: Legal Tribune Online, 17.07.2024 , https://www.lto.de/persistent/a_id/55011 (abgerufen am: 14.05.2026 )

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