Linklaters: Prozess nach Oktoberfest-Party: Pläd­o­yers zur Wiesn-Zeit

von Tanja Podolski

03.08.2017

Das Verfahren gegen den früheren Linklaters-Partner wegen des Vorwurfs der Vergewaltigung einer Studentin geht in eine kurze Sommerpause. Die Plädoyers sind für Anfang Oktober angesetzt. Noch ist unklar, ob der Termin zu halten ist.

Acht Verhandlungstage waren ursprünglich angesetzt, inzwischen sind es zehn. Noch immer hat die Verteidigung des früheren Linklaters-Partners offenbar nicht alle geplanten Beweisanträge gestellt. Aber die 19. Strafkammer des Landgerichts (LG) München I hat die Plädoyers für den 6. Oktober angesetzt.

Der Vorwurf der Staatsanwaltschaft gegenüber dem früheren Steuerrechts-Partner der Großkanzlei lautet: Vergewaltigung in Tateinheit mit Körperverletzung, §§ 177 Abs. 1 Nr. 1, Abs. 2, S. 2 Nr. 1 a.F., 223 Abs 1, 230 Abs. 1, 52 Strafgesetzbuch (StGB, Az. 19 KLs 451 Js 115945/15). Die Erläuterungen zum Tatgeschehen gehen naturgemäß weit auseinander.

Intimität gab es sicher

Sicher ist, dass die Kanzlei, wie es in vielen Münchner Kanzleien Tradition ist, im Jahr 2014 mit einigen Mitarbeitern das Oktoberfest besuchte. Einige Anwälte und Mitarbeiter waren noch weiter gezogen, zur After-Wiesn-Party in den damaligen, inzwischen geschlossenen Szene-Treff Cavos. Mit von der Partie waren auch die Linklaters Partner S. und  E. – und studentische Mitarbeiterinnen.

Fest steht - auch wenn E. das zunächst bestritten hatte –  inzwischen ebenfalls, dass es zwischen ihm und einer Studentin im Wirtsgarten zu sexuellen Handlungen* gekommen ist und andere Studentinnen dann in den Wirtsgarten kamen*. In der Folge kam es zu einer Schlägerei zwischen E. und dem weiteren Partner S.. Der wurde bereits vor rund einem Jahr wegen Körperverletzung verurteilt.

Nach LTO-Informationen gilt weiter als gesicherter Sachverhalt, dass die Studentin ein Dirndl und einen String-Tanga getragen hat. Der Slip war nicht beschädigt, als Dritte den Wirtsgarten aufsuchten, das Dirndl war zerrissen*.

Interne Aufarbeitung führte nicht zur Anzeige*

Nach dem Vorfall hatte Linklaters in dem Fall zunächst intern ermittelt*, auch das Internationale Board und der damalige deutsche Senior Partner Dr. Carl-Peter Feick waren in die Ermittlungen einbezogen. Feick hat bereits als Zeuge vor dem ausschließlich öffentlichen Verfahren vor dem LG München I ausgesagt, ebenso die Londoner Litigation-Partnerin Christa Band, die Linklaters-intern die Ermittlungen leitete.

Es war Partner S., der sechs Monate nach dem Vorfall Strafanzeige gegen seinen früheren Kollegen stellte. Die Staatsanwaltschaft nahm die Ermittlungen auf, im März 2016 erhob sie Anklage, Anfang Juli 2017 fand der erste Verhandlungstag am Landgericht München I statt. An den zehn Verhandlungstagen kam einiges zutage: Bei den  internen Ermittlungen etwa führte Linklaters die erste Gespräche über den Vorfall mit dem mutmaßlichen Opfer, Zeugen und dem späteren Anzeigenerstatter S. gemeinsam.

Verhandlung seit Anfang Juli

Linklaters müsste mittlerweile auf Anordnung des Gerichts alle Unterlagen, die im Rahmen der internen Ermittlungen erstellt worden waren, an die Staatsanwaltschaft übergeben haben.

Obwohl Linklaters-Mitarbeiter maximal als Zeugen in das Vergewaltigungsverfahren involviert sind, hat die Sozietät die Kölner Strafrechtsboutique Feigen Graf beauftragt, ihr in dem Verfahren zur Seite zu stehen. Die Studentin lässt sich als Nebenklägerin von der Münchner Anwältin Dr. Annette von Stetten vertreten.

Dem Partner E. steht die Münchner Kanzlei Stevens Betz Müller Zenger zur Seite, drei Anwälte sind für ihn aktiv: Dr. Alexander Betz, Dr. Alexander Stevens und Florian Zenger. Gegen den einstigen Steuerrechtler liegt ein Haftbefehl vor, der außer Vollzug gesetzt ist. Seine Zelte in München hat er abgebrochen. Bei Linklaters hatte der Anwalt wenige Tage nach dem Vorfall selbst gekündigt. In diesem Verfahren geht es für ihn um bis zu 15 Jahren Haft.

*Anm. d. Red.: Geringfügige Änderungen am Tag der Veröffentlichung eingefügt, 16:55 sowie 19:25 h.

Zitiervorschlag

Tanja Podolski, Linklaters: Prozess nach Oktoberfest-Party: . In: Legal Tribune Online, 03.08.2017 , https://www.lto.de/persistent/a_id/23781 (abgerufen am: 04.10.2024 )

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