Wirecard-Prozess in München: Ver­tei­diger von Markus Braun legt Fra­gen­ka­talog vor

08.02.2023

Hatte der frühere Wirecard-Vorstandschef Markus Braun Kenntnis von Manipulationen im Drittpartnergeschäft? Sein Verteidiger fordert vom Kronzeugen Sachbelege für dessen Anschuldigungen. 

Im Wirecard-Prozess vor der vierten Strafkammer des Landgerichts München I will die Verteidigung von Markus Braun die Glaubwürdigkeit des Kronzeugen erschüttern. Brauns Verteidiger Alfred Dierlamm legte am Mittwoch einen 50-seitigen Fragenkatalog an den mitangeklagten ehemaligen Manager Oliver Bellenhaus vor, der seinerseits Braun schwer beschuldigt. Dierlamms finale Frage nach zweistündigem Vortrag: "Haben Sie irgendeinen Sachbeleg dafür, dass Herr Dr. Braun von Manipulationen im Zusammenhang mit dem Wirecard Drittpartnergeschäft Kenntnis hatte?"

Ob Bellenhaus die Fragen beantwortet, ist offen. Der frühere Geschäftsführer der Wirecard-Tochter Cardsystems Middle East in Dubai behält sich Schweigen vor. Der Kronzeuge hat die Vorwürfe der Anklage bestätigt, der zufolge eine Betrügerbande mit Brauns Beteiligung Milliardenumsätze mit sogenannten Drittpartnerfirmen erfand. Drittpartner waren demnach Firmen, die im Wirecard-Auftrag nicht existente Kreditkartenzahlungen abwickelten.

Schriftliche Belege, dass Braun Chef einer kriminellen Bande war, fehlen bislang. Der frühere Vorstandschef sieht sich selbst als Opfer und hat eine Beteiligung an kriminellen Machenschaften bestritten. Viele von Dierlamms Fragen zielen auf den Gegenvorwurf, wonach die Drittpartnergeschäfte nicht erfunden waren und Bellenhaus von echten Kunden stammende Millionenumsätze veruntreut haben soll.

Die lang erwartete Aussage Brauns wird sich aller Voraussicht nach ein weiteres Mal verzögern. Die Kammer wollte ihn eigentlich an diesem Donnerstag befragen. Doch zuvor wollen die Verteidiger Brauns und des dritten Angeklagten ihre voraussichtlich umfangreiche Bewertung der Aussagen des Kronzeugen vortragen.

dpa/sts/LTO-Redaktion

Zitiervorschlag

Wirecard-Prozess in München: . In: Legal Tribune Online, 08.02.2023 , https://www.lto.de/persistent/a_id/51017 (abgerufen am: 09.12.2024 )

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