Konfrontation ist ein Weg für Kanzleien, mit Dekreten und DEI-Untersuchungen umzugehen. Verhandeln ein anderer. Vier weitere prominente Namen tendieren offenbar zu Variante zwei.
Paul Weiss, Skadden, Milbank und Willkie Farr haben schon Deals mit der US-Administration ausgehandelt, um potenziell negative Konsequenzen aus Verordnungen von US-Präsident Donald Trump und einer laufenden Untersuchung der Equal Employment Opportunity Commission (EEOC) zu umgehen. Weitere große Wirtschaftskanzleien könnten in Kürze nachziehen.
Bloomberg Law berichtet über laufende Verhandlungen der US-Regierung mit Kirkland & Ellis, Latham & Watkins und Simpson Thacher & Bartlett. Die Kanzleien sind demnach bereit, unentgeltliche Rechtsberatung für von Trump legitimierte Zwecke zu leisten, um eine Verständigung zu erreichen. Ihm schwebe beispielsweise die Mitwirkung an Verhandlungen über Zölle mit ausländischen Handelspartnern vor, gab der US-Präsident jüngst im Rahmen einer Pressekonferenz zu Protokoll.
Law.com setzt auch A&O Shearman mit auf die Liste der Kanzleien, die gerne eine Friedenspfeife mit Trump rauchen würden. Als Verhandlungsgrundlage dürften die Vereinbarungen mit Skadden, Milbank und Willkie Farr dienen, die sich jeweils zu Pro-Bono-Tätigkeiten mit einem Volumen von 100 Millionen Dollar verpflichtet haben.
Zeitdruck durch laufende EEOC-Untersuchung
Anders als Paul Weiss wurden diese drei Kanzleien bislang nicht mit einer Executive Order bedacht – Skadden und Milbank gehören aber zu den Empfängern eines Schreibens der EEOC, die eine Prüfung von Maßnahmen zur Förderung von Diversität wegen möglicher Verstöße gegen Antidiskriminierungsgesetze angekündigt hat. Die Kanzleien haben noch bis zum 15. April Zeit, die geforderten Daten anzuliefern.
Am Mittwoch wurde bekannt, dass auch gegen Susman Godfrey eine Executive Order erlassen wurde. Die Litigation-Boutique zeigt bislang kein Interesse an Verhandlungen und setzt stattdessen auf juristischen Widerstand. Diesen Weg haben zuvor auch schon Perkins Coie, Jenner & Block und WilmerHale eingeschlagen.
sts/LTO-Redaktion
Pro-Bono-Tätigkeit für die US-Regierung: . In: Legal Tribune Online, 11.04.2025 , https://www.lto.de/persistent/a_id/56990 (abgerufen am: 25.04.2025 )
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