In Kürze fällt die Entscheidung, mit welchem Standort sich Deutschland um die Ausrichtung kommender olympischer Sommerspiele bewirbt. Freshfields ist für den Deutschen Olympischen Sportbund rechtsberatend tätig.
Berlin, München oder die Region Köln-Rhein-Ruhr? Einer aus diesem Trio erhält am 26. September 2026 den Zuschlag und buhlt dann als deutscher Vertreter im internationalen Bewerbungsverfahren um die Ausrichtung der Olympischen und Paralympischen Sommerspiele – wahlweise in den Jahren 2036, 2040 oder 2044. Zuvor finden noch Spiele in Los Angeles (2028) und in der australischen Stadt Brisbane (2032) statt.
Auch Hamburg hatte ursprünglich ein Konzept eingereicht und auch die Vorprüfung bestanden. Nachdem ein Bürgerschaftsreferendum im Mai dieses Jahres mit einer mehrheitlichen Ablehnung endete, zog sich die Stadt aus dem Bewerbungsprozess zurück.
Die Entscheidung, wer als deutscher Bewerber antritt, fällt auf einer außerordentlichen Mitgliederversammlung des Deutschen Olympischen Sportbundes (DOSB). Vergeben werden die Spiele durch das Internationale Olympische Komitee (IOC). Der Zeitpunkt für die nächste Vergabe steht noch nicht fest.
München ist bei der Evaluierung minimal vorn
Vor der Abstimmung der DOSB-Mitglieder hat eine Evaluierungskommission ihren Abschlussbericht nebst Bewertung der drei vorliegenden Bewerbungen präsentiert. Die Kommission hält alle drei Konzepte grundsätzlich für wählbar und verzichtete auf eine konkrete Wahlempfehlung. Die Bewerbung aus München wurde mit 87,03 von 100 möglichen Punkten bewertet, Köln-Rhein-Ruhr mit 85,02 Punkten. Das Konzept aus Berlin fällt mit 74,64 Punkten etwas ab.

Das Inhouse-Team des DOSB wird zu den rechtlichen Aspekten der deutschen Olympiabewerbung von einem Freshfields-Team um Rick van Aerssen im Rahmen eines Pro-bono-Mandats unterstützt.
Beraten wird der DOSB insbesondere zur außerordentlichen Mitgliederversammlung samt vorgeschaltetem Evaluierungsprozess sowie zu Fragen mit Blick auf das Vereinsrecht.
sts/LTO-Redaktion
Freshfields für den Deutschen Olympischen Sportbund:
Rick van Aerssen (Partner, Gesellschaftsrecht, Frankfurt/Düsseldorf)
Dr. Patrick Cichy (Partner, Gesellschaftsrecht, Hamburg/Frankfurt)
Dr. Katharina Shingler (Partnerin, Commercial, Frankfurt)
Prof. Dr. Juliane Hilf (Partner, Öffentliches Recht, Düsseldorf)
Klaus Umbach (Principal Associate, Öffentliches Recht, Düsseldorf)
Johanna Becker (Principal Associate, Commercial, München)
Alexander Reißig (Principal Associate, Commercial, Frankfurt)
Dr. Oliver Neuner (Associate, Öffentliches Recht, Hamburg)
Jean Michel Jung (Associate, Commercial, Frankfurt)
Dr. Justin Samek (Associate, Commercial, Frankfurt)
Dr. Robin-René Hartung (Associate, Gesellschaftsrecht, Hamburg)
Inhouse-Team Deutscher Olympischer Sportbund:
Thomas Arnold (Vorstand Finanzen, Frankfurt)
Stephan Brause (Leiter Stabsstelle Olympiabewerbung, Frankfurt)
Dr. Hendrik Pusch (Justitiar, Leipzig)
Sarah Wellbrock (Sportrecht / Verwaltungsrecht, Frankfurt)
Pro-bono-Mandat: . In: Legal Tribune Online, 23.09.2026 , https://www.lto.de/persistent/a_id/60953 (abgerufen am: 09.10.2026 )
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