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Unternehmensjuristen: "Die Urteile waren ver­hee­rend"

Interview von Dr. Anja Hall

02.02.2017

Unternehmensjuristen (Symbol)

© kasto - Fotolia.com

Götz Kaßmann, neuer Präsident des Berufsverbandes BUJ, hat sich viel vorgenommen. Er will das Syndikusrechtsanwaltsgesetz verbessern, Rechtsabteilungen für den War for Talents rüsten und die Digitalisierung der Rechtsberatung vorantreiben.

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LTO: Herr Kaßmann, sie sind schon viele Jahre im Präsidium des Bundes der Unternehmensjuristen (BUJ), nun wurden Sie zum Präsidenten gewählt. Was ist der Grund für Ihr Engagement?

Götz Kaßmann: Nun, ich bin grundsätzlich ein großer Freund von Netzwerken. Als ich im Jahr 1998 zu Schüco nach Bielefeld gekommen bin, habe ich zusammen mit einigen anderen Kollegen einen Erfa-Kreis aus Unternehmensjuristen gegründet, dem inzwischen 35 Unternehmen aus der weiteren Region Ostwestfalen-Lippe/Münster angehören.

Götz Kaßmann

Als der BUJ im Jahre 2011 gegründet wurde, war es daher für mich nur konsequent, in diesen Verband der Unternehmensjuristen einzutreten – zumal ich mich mit seinen Zielen sofort identifiziert habe. Insofern habe ich mich auch gefreut, als ich im Jahre 2013 in das Präsidium gewählt wurde. Ich komme ja aus einer kleinen Rechtsabteilung und finde es wichtig, auch diesen eine Stimme im Präsidium zu geben. Dort sitzen ansonsten ja vor allem Vertreter aus Unternehmen mit großen Rechtsabteilungen.

 

 

LTO: In der Tat, die bisherigen BUJ-Präsidenten standen an der Spitze von großen Rechtsabteilungen, etwa Lufthansa oder Linde. Was wollen Sie anders machen?

Kaßmann: Was die rechtspolitische Arbeit meiner Vorgänger angeht, so will ich diese fortsetzen. Hier gibt es keinen Anlass, etwas besser oder anders machen zu wollen. Allerdings möchte ich den Vernetzungsgedanken weiter betonen.

Als Vertreter einer kleinen Rechtsabteilung spüre ich besonders, wie sehr man von einem starken Netzwerk profitieren kann. Oft haben Leiter von kleinen Rechtsabteilungen ja das Gefühl, mit ihren Problemen alleine dazustehen. Durch den Austausch mit Kollegen spürt man aber schnell: Dem ist nicht so, andere haben ganz ähnliche Schwierigkeiten.

Übrigens entsteht zwar nach außen hin oft der Eindruck, dass dem BUJ vor allem Unternehmensjuristen aus großen Unternehmen und Konzernen angehören. Das ist aber nicht richtig. Die Mehrheit unserer Mitglieder arbeitet in kleinen und mittelgroßen Rechtsabteilungen, also solchen, denen bis zu 15 Juristen angehören.

"Die Urteile vom April 2014 waren verheerend"

LTO: Wichtiges Ereignis für Unternehmensjuristen war die Einführung des Syndikusrechtsanwaltsgesetzes (SRA-Gesetz) Anfang 2016. Wie haben Sie das erlebt?

Kaßmann: Wir waren sehr froh. Froh darüber, dass die Anstrengungen gelungen sind, das SRA-Gesetz erreicht zu haben. Das war eine große Erleichterung für uns, denn die Urteile vom April 2014 waren verheerend, ein großer Schock für uns Unternehmensjuristen. Im Grunde haben wir damit ja ins Buch geschrieben bekommen: Du bist kein Anwalt! Das Berufsrecht der Synidzi war bis dahin nicht kodifziert, und man hat sich lange mit Dogmatik beholfen. Durch die Urteile wurde der Handlungsbedarf sichtbar.

Es wurden sodann lange sowohl eine berufsrechtliche wie auch eine sozialrechtliche Lösung – mitunter sehr hitzig - diskutiert. Wir sind besonders glücklich, dass sich der Gesetzgeber für die  berufsrechtliche Lösung gefunden zu haben. Hier hat sich die Kraft des Verbandes gezeigt, und man kann der damaligen Präsidentin Elisabeth Roegele wie auch ihrem Nachfolger Solms U. Wittig und der Geschäftsführerin Marie-Alix Ebner von Eschenbach gar nicht genug für ihr immenses Engagement in der Sache danken. Letztlich machen wir alle die Verbandsarbeit nur im Ehrenamt, im Zweifel geht der Hauptberuf immer vor.

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  • Seite 1:

    Vernetzung unter den Unternehmensjuristen fördern

  • Seite 2:

    SRA-Gesetz verbessern und die Digitalisierung der Rechtberatung begleiten

  • Seite 3:

    Frauenförderung und der War for Talents

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Anja Hall, Unternehmensjuristen: . In: Legal Tribune Online, 02.02.2017 , https://www.lto.de/persistent/a_id/21971 (abgerufen am: 07.02.2026 )

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