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Pool-Lösung für Rechtsfrieden: Deut­sche Bank zahlt im Cum-Ex-Skandal Mil­lionen an Fiskus

18.03.2026

Bürogebäude Deutsche Bank in Frankfurt

Bürogebäude Deutsche Bank in Frankfurt | Bild: diegograndi - stock.adobe.com

Im Cum-Ex-Komplex übernimmt die Deutsche Bank einen Teil der Steuerschuld für zwei Fonds. Abgehakt ist das Thema für Deutschlands größte Bank damit aber noch nicht.

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Im Streit um Steuerrückzahlungen für mehrere Cum-Ex-Fonds hat sich die Deutsche Bank mit dem Staat und anderen Banken auf eine Millionenzahlung geeinigt. Der Dax-Konzern übernahm insgesamt 29 Millionen Euro der Steuerschuld und zahlte die Summe an das Bundeszentralamt für Steuern. Das ist dem Geschäftsbericht des Finanzinstituts zu entnehmen.

Insgesamt ging es um eine Steuerschuld in Höhe von 85 Millionen Euro. "Die Bank hat sich an einer einvernehmlichen Pool-Lösung beteiligt, um Rechtsfrieden herzustellen", so ein Deutsche-Bank-Sprecher. Zuvor hatte das Handelsblatt über die Verständigung berichtet. Demnach betrifft die Lösung die Spezialfonds Baca und JS Futures, über die Cum-Ex-Transaktionen abgewickelt wurden. Für sie sei die Deutsche Bank als Dienstleister aufgetreten und habe eine Finanzierung bereitgestellt.

Cum-Ex bleibt weiterhin Thema für die Deutsche Bank

Damit ist der Cum-Ex-Komplex für die Deutsche Bank, bei der es 2022 eine Durchsuchung wegen der illegalen Aktiengeschäfte gegeben hatte, aber nicht erledigt. Im Geschäftsbericht der Bank sind weitere Ermittlungen aufgeführt. Das Geldhaus kooperiere mit den Strafverfolgungsbehörden, heißt es dazu.

Allein bei Cum-Ex-Deals von Banken und Investmentgesellschaften entstand dem deutschen Staat ein Steuerschaden von geschätzt mindestens zehn Milliarden Euro. Bei den Geschäften, die ihre Hochphase bis 2011 hatten, ließen sich Anleger eine einmal gezahlte Kapitalertragssteuer auf Dividenden mit Hilfe von Banken mehrfach zurückerstatten. Dabei wurden rund um den Dividendenstichtag Aktien mit und ohne Ausschüttungsanspruch zwischen Beteiligten hin- und hergeschoben. Am Ende erstatteten Finanzämter Steuern auf Dividenden, die zuvor gar nicht gezahlt worden waren.

Die Politik reagierte erst 2012 mit einer Gesetzesänderung. 2021 entschied der Bundesgerichtshof, dass Cum-Ex-Geschäfte als Steuerhinterziehung zu werten sind. Der Cum-Ex-Betrug gilt als größter Steuerskandal der Bundesrepublik. Nach und nach wurden immer mehr Angeklagte verurteilt, darunter die Schlüsselfigur Hanno Berger und sein früherer Vertrauter Kai-Uwe Steck.

dpa/sts/LTO-Redaktion

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Pool-Lösung für Rechtsfrieden: . In: Legal Tribune Online, 18.03.2026 , https://www.lto.de/persistent/a_id/59544 (abgerufen am: 12.05.2026 )

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