Kanzleien nach der Pandemie: Home-Office darf zum Stan­dard werden

29.04.2021

Zwei Kanzleien wollen ihren Mitarbeitenden auch nach der Corona-Pandemie mobiles Arbeiten dauerhaft ermöglichen. Während es bei GSK einen Homeoffice-Tag pro Woche geben soll, müssen Anwälte bei Poellath gar nicht mehr ins Büro.

Überlegungen, den Anwältinnen und Anwälten mehr Flexibilität zu ermöglichen, gibt es derzeit in vielen großen Wirtschaftskanzleien. Denn die Corona-Pandemie hat gezeigt, dass die Arbeit aus dem Homeoffice reibungslos funktionieren kann – auch in dieser bislang durch Präsenzkultur geprägten Branche.

Die Rechtsanwalts- und Steuerberaterkanzlei Poellath geht nun einen besonders radikalen Schritt: Sie überlasst ihren Berufsträger:innen die Wahl, wann und wo sie arbeiten. Die Partnerschaft der Sozietät hat dazu zwei Modelle erarbeitet, die für die Zeit nach der Corona-Pandemie für alle fachlichen Mitarbeitenden gelten sollen, die mindestens zwei Jahre in der Kanzlei beschäftigt sind.

Entscheiden sie sich für das "flexible Modell", sind die Berufsträger:innen völlig frei in der Wahl ihres Arbeitsortes und der genauen Arbeitszeit – "sofern sie dabei allen betrieblichen Erfordernissen nachkommen", wie Poellath in einer Mitteilung schreibt. Eine Obergrenze für Out-of-Office- bzw. Homeoffice-Tage soll es nicht geben, erforderliche Anwesenheiten, etwa für Mandatstermine, müssen mit dem zuständigen Partner bzw. der zuständigen Partnerin abgestimmt werden.

Wer nur Homeoffice macht, muss sein Büro aufgeben

So viel Flexibilität hat allerdings einen Preis: Die Anwält:innen verzichten in diesem Modell auf eigene Büros. Wenn sie für einzelne Tage oder auch für längere Zeit in der Kanzlei arbeiten wollen, gilt ein Shared-Desk-Modell, d.h. sie teilen sich einen Arbeitsplatz mit anderen Mitarbeitenden.

Die Berufsträgerinnen und Berufsträger bei Poellath können sich aber auch dafür entscheiden, dass alles so bleibt wie es vor der Pandemie war. In diesem Modell wird grundsätzlich im festen, eigenen Büro in der Kanzlei gearbeitet. Gelegentlich darf es auch Home-Office-Zeiten geben, diese müssen dann aber im jeweiligen Team abgestimmt werden.

Weniger weitreichend sind die Pläne von GSK Stockmann – auf eigene Büros muss niemand verzichten. Doch auch hier hat die Partnerschaft beschlossen, das mobile Arbeiten als kanzleiweiten Standard einzuführen. Ziel sei, dass alle Beschäftigten einen Tag pro Woche außerhalb der Kanzleiräume mobil arbeiten können, teilt GSK mit. Dieser Rahmen könne individuell ausgeweitet werden.

Eine kanzleiweite Umfrage habe gezeigt, dass die Mitarbeitenden mehr Flexibilität und individuelle Lösungen, aber auch verbindliche Regelungen für die Ausgestaltung des dezentralen Arbeitens wünschen. "Wie viele andere Unternehmen haben wir im vergangenen Jahr coronabedingt einen Crash-Kurs in Sachen Digitalisierung und Arbeitsflexibilität absolviert", sagt Dr. Oliver Glück, Co-Managing Partner und HR-Verantwortlicher bei GSK Stockmann. Man habe festgestellt, dass auch dezentral dasselbe Maß an Qualität und Motivation gewährleistet werden könne wie in der Kanzlei vor Ort.

ah/LTO-Redaktion

Beteiligte Kanzleien

Zitiervorschlag

Kanzleien nach der Pandemie: Home-Office darf zum Standard werden . In: Legal Tribune Online, 29.04.2021 , https://www.lto.de/persistent/a_id/44845/ (abgerufen am: 20.04.2024 )

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