Ein von Donald Trump unterzeichnetes Dekret, das sich gegen die Kanzlei Perkins Coie richtet, verstößt gegen die Verfassung. Die zuständige Richterin erklärt die Executive Order für "null und nichtig".
In einer Executive Order, erlassen am 6. März 2025, warf Donald Trump der Wirtschaftskanzlei Perkins Coie unter anderem Verstöße gegen das Antidiskriminierungsrecht durch Diversitätsprogramme und das Aushöhlen demokratischer Grundprinzipien vor.
Nach dem Willen des US-Präsidenten sollten Perkins Coie Zugangsberechtigungen zu Regierungsgebäuden entzogen und Verträge der Kanzlei mit staatlichen Einrichtungen geprüft und gegebenenfalls gekündigt werden. Perkins Coie klagte gegen die Verordnung – das Bezirksgericht des District of Columbia entschied nun zugunsten der Kanzlei.
Die Executive Order 14230 verstoße gegen den ersten, fünften und sechsten Zusatzartikel der amerikanischen Verfassung und sei daher "null und nichtig", so Richterin Beryl A. Howell. Howell wies die Behörden an, alle bereits ergriffenen Maßnahmen rückgängig zu machen und den weiteren Vollzug der Verordnung zu beenden. Binnen sieben Tagen müssen Perkins Coie entsprechende Nachweise zugestellt werden. Das US-Justizministerium, gegen das sich die Klage der Kanzlei richtete, kann Rechtsmittel gegen die Entscheidung (v. 02.05.2025, Az. 25-716 (BAH)) einlegen.
Weitere Entscheidungen stehen aus
Perkins Coie, im Jahr 2016 für Hillary Clinton rechtsberatend tätig, war die erste in einer Reihe von Kanzleien, die Trump mit einer Executive Order direkt ins Visier genommen hat oder die mit einer Untersuchung durch die Equal Employment Opportunity Commission konfrontiert wurden.
Auch WilmerHale, Jenner & Block und Susman Godfrey sind betroffen und haben ebenfalls Klagen eingereicht – hier stehen die Entscheidungen der Gerichte allerdings noch aus. Einige andere, darunter Kirkland & Ellis, A&O Shearman und Latham & Watkins, haben sich für eine Verständigung mit der US-Regierung entschieden und sich zu kostenloser Rechtsberatung verpflichtet.
Dass Standhaftigkeit nicht zwingend die von einigen Kanzleien befürchteten wirtschaftlichen Nachteile bringen muss, zeigte sich zum Ende der vergangenen Woche. Microsoft hat in einem laufenden Verfahren um die 2023 erfolgte Übernahme von Activision Blizzard den Rechtsberater gewechselt. Statt auf Simpson Thacher & Bartlett (eine der Kanzleien, die sich auf einen Trump mit Deal eingelassen haben) setzt Microsoft jetzt auf Jenner & Block.
sts/LTO-Redaktion
Kanzlei wehrt sich erfolgreich: . In: Legal Tribune Online, 05.05.2025 , https://www.lto.de/persistent/a_id/57117 (abgerufen am: 05.12.2025 )
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