Nach Stop des Genehmigungsverfahrens: OVG sagt Verhandlungstermine zu Nord Stream 2 ab

Das Aus für die Ostsee-Pipeline Nord Stream 2 hat Auswirkungen auf laufende Gerichtsverfahren. Bild: EKH-Pictures | stock.adobe.com
Nachdem die deutsche Bundesregierung das Genehmigungsverfahren gestoppt hat, sagte das OVG Mecklenburg-Vorpommern zwei Prozesstermine zu Nord Stream 2 ab. Die Initiative zu diesem Schritt kommt von Verfahrensbeteiligten.
Das zumindest vorläufige Aus für die umstrittene Gas-Pipeline Nord Stream 2 hat auch Auswirkungen auf anhängige Gerichtsverfahren. Wie das Oberverwaltungsgericht (OVG) Mecklenburg-Vorpommern in Greifswald am Mittwoch mitteilte, wurden zwei für März geplante mündliche Verhandlungen abgesagt. Darum hätten unter den aktuellen Umständen alle Beteiligten gebeten.
Bei der Klage des Naturschutzbundes Deutschland (Nabu) gegen das Bergamt Stralsund ging es nach Angaben der Umweltschutzorganisation unter anderem um den Vorwurf einer unvollständigen Umweltverträglichkeitsprüfung (Az. 5 K 212/18 OVG).
Als Reaktion auf den Einmarsch russischer Truppen in die Ukraine hatte die Bundesregierung das Genehmigungsverfahren zur Inbetriebnahme der inzwischen fertiggestellten Pipeline gestoppt. Zudem verhängten die USA Sanktionen gegen die Nord Stream 2 AG im Schweizer Kanton Zug, die laut einer Schweizer Behördenvertreterin nun vor dem wirtschaftlichen Aus steht.
dpa/sts/LTO-Redaktion