Osborne Clarke: Fünf Part­ne­rer­nen­nungen in Deut­sch­land

14.12.2018

Osborne Clarke ernennt zum kommenden Jahr fünf neue Partner in Deutschland: Johannes Graf Ballestrem, Daniel Breuer, Sebastian Hack, Jens Schefzig und Daniel Walter.

Dr. Johannes Graf Ballestrem ist seit 2013 Anwalt im Kölner Büro von Osborne Clarke. Er berät zu Fragen des geistigen Eigentums, insbesondere des Patentrechts und des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG). Künftig soll er sich vor allem auf den Aufbau einer Patent-Litigation-Praxis konzentrieren, teilt die Kanzlei mit. Einen thematischen Schwerpunkt hat er im Sektor "Transport & Automotive", er berät beispielsweise Unternehmen der Automobilindustrie zu Fragen des autonomen und vernetzten Fahrens.

Dr. Daniel Breuer ist ebenfalls seit 2013 Anwalt im Kölner Büro. Er berät Unternehmen und Verbände der Energiewirtschaft unter anderem zu Fragen der Energieregulierung, bei Transaktionen und im Bereich der Strom- und Regelenergievermarktung. Besondere Expertise hat Breuer nach Kanzleiangaben bei Rechtsfragen der Digitalisierung der Energiewirtschaft, etwa wenn es um neue Geschäftsmodelle und IT-Sicherheit geht.

Dr. Sebastian Hack kam 2016 zur Kanzlei. Er vertritt schwerpunktmäßig Unternehmen in Kartellverfahren, berät zur kartellrechtlichen Compliance und bei Fusionskontrollverfahren. Zudem berät er zu neuen und digitalen Geschäfts- und Kooperationsmodellen, einschließlich dem Zugang und Umgang mit Daten und der Digitalisierung des Handels.

Dr. Jens Schefzig ist seit 2014 im Hamburger Büro beschäftigt und berät im Datenschutzrecht. Er hat laut Osborne Clarke besondere Expertise bei Datenanalysen, Datenverwertungsketten, Rechten an und Zugriff auf Daten sowie bei der Entwicklung von Datenschutzmanagementsystemen.

Dr. Daniel Walter ist Bank- und Finanzrechtler und arbeitet seit 2011 für Osborne Clarke. Er berät zu bankaufsichtsrechtlichen Regelungen, im Zahlungsverkehrsrecht und bei Finanzierungen. Ein Schwerpunkt liegt auf Unternehmen der FinTech-Branche mit Fokus auf den Bereich Payments.

Mit den Partner-Ernennungen unterstreiche man den Fokus auf die technologienahe Beratung von Unternehmen, heißt es bei Osborne Clarke: "Alle neuen Partner stehen in besonderer Weise für unser spezifisches Know-how in technologienahen Industriesektoren und unsere interdisziplinäre Beratung zu Themen der Digitalisierung", sagt der deutsche Managing Partner Carsten Schneider.

Mit den fünf Ernennungen steigt die Zahl der Partner bei Osborne Clarke auf 52. Zudem wurden acht Senior Associates zu Counseln ernannt, damit beschäftigt die Kanzlei nun 16 Counsel. Insgesamt sind mehr als 150 Anwälte in den Büros in Berlin, Hamburg, Köln und München tätig.

ah/LTO-Redaktion

Beteiligte Kanzleien

Zitiervorschlag

Osborne Clarke: Fünf Partnerernennungen in Deutschland . In: Legal Tribune Online, 14.12.2018 , https://www.lto.de/persistent/a_id/32699/ (abgerufen am: 20.04.2024 )

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