Das Bundeskartellamt hat eine Zusammenarbeit mehrerer Sparkassen genehmigt, die eine App entwickeln wollen, welche Kontoeröffnung und -führung über das Mobiltelefon ermöglicht. Osborne Clarke berät die Sparkassen kartellrechtlich.
Thomas Funke
Die Sparkassen hatten das Bundeskartellamt vorab zur Zulässigkeit dieser Kooperation befragt, weil sie bei einem solchen bundesweit verfügbaren Online-Angebot im Wettbewerb zueinander stehen. Die Wettbewerbshüter bestätigten Mitte September, dass die Verbrauchervorteile überwiegen und erhoben daher keine Bedenken.
Über die App mit dem Projektnamen "Yomo" ("Your Money") soll der Kunde die Möglichkeit haben, unter den teilnehmenden Sparkassen ein kontoführendes Institut frei auszuwählen. Das Angebot soll die grundlegenden Funktionen eines normalen Girokontos bieten, u.a. wird der Kunde auch eine übliche Girocard zum Geldabheben und Bezahlen erhalten. In dieser Version soll das Konto kostenlos sein. Für weitere Dienstleistungen wie Kreditkarte oder Dispositionskredit werden die teilnehmenden Sparkassen die Konditionen unabhängig voneinander selbst festlegen.
"Die Sparkassen haben uns vorab über ihre Pläne informiert. In der uns vorgelegten Ausgestaltung haben wir keine wettbewerblichen Bedenken gegen das Vorhaben", sagt Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamtes. "Die Zusammenarbeit der Sparkassen ermöglicht es insbesondere auch kleineren Instituten, ein eigenes App-basiertes Girokonto anzubieten und junge Kunden anzusprechen. Dadurch dürfte der Wettbewerb auf dem Markt für Girokonten eher belebt werden."
Darüber hinaus erscheine es in dem derzeitigen Marktumfeld unumgänglich, die Basisversion eines App-Kontos kostenfrei anzubieten, so dass die Vereinbarung – wenn überhaupt – den Wettbewerb nur geringfügig beschränkt.
Ein Team von Osborne Clarke unter Leitung des Kartellrechtspartner Dr. Thomas Funke berät die beteiligten Sparkassen, darunter die Sparkasse KölnBonn, die Berliner Sparkasse, die Stadtsparkasse München sowie die Hamburger Sparkasse zu dem Projekt und beim Bundeskartellamt.
Osborne Clarke für die Sparkassen:
Dr. Thomas Funke, Kartellrecht, Partner, Köln
Konstantin Ewald, IT-Recht
Dr. Matthias Terlau, Aufsichtsrecht
Ingo Spahr, Kartellrecht
Dr. Sebastian Hack, Kartellrecht
Osborne Clarke: . In: Legal Tribune Online, 28.09.2016 , https://www.lto.de/persistent/a_id/20653 (abgerufen am: 09.10.2024 )
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