Die zum Finanzinvestor KKR gehörende Finedining Capital GmbH hat nun das bereits angekündigte freiwillige, öffentliche Erwerbsangebot für alle ausstehenden Aktien der WMF AG veröffentlicht. Hengeler Mueller begleitet Finedining bei der Übernahme. Die Stuttgarter Kanzlei Oppenländer ist für Vorstand und Aufsichtsrat der WMF AG tätig.
Der US-Investor KKR will den bekannten Hersteller von Haushalts-, Gastronomie- und Hotelleriewaren ganz übernehmen und hat sich dazu mit FIBA als zweitem WMF-Großaktionär zusammengetan. KKR und FIBA erwägen, WMF von der Börse zu nehmen. Dazu will Finedining nun den übrigen Aktionären 53 Euro je WMF-Vorzugsaktie bezahlen.
Vorstand und Aufsichtsrat der WMF AG ließen sich von Dr. Felix Born, Corporate-Partner der Stuttgarter Kanzlei Oppenländer, bei einer gemeinsamen Stellungnahme nach § 27 des Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetzes (WpÜG) zu diesem Erwerbsangebot beraten.
Hengeler Mueller berät Finedining und KKR bei dieser Transaktion wie schon beim Erwerb einer Mehrheitsbeteiligung und dem freiwilligen Übernahmeangebot an sämtliche WMF-Aktionäre im Jahr 2012.
Oppenländer für WMF AG
Dr. Felix Born, Federführung, M&A/Übernahmerecht, Partner, Stuttgart
Anne-Kathrin Bettecken, M&A, Associate, Stuttgart
Hengeler Mueller für Finedining / KKR
Oppenländer / Hengeler Mueller: . In: Legal Tribune Online, 29.07.2014 , https://www.lto.de/persistent/a_id/12717 (abgerufen am: 30.11.2024 )
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