Im jahrelangen Rechtsstreit mit dem irischen Billigflieger Ryanair über mögliche Beihilfen am Flughafen Frankfurt-Hahn hat Lufthansa einen Etappensieg erreicht. Ryanair muss mit Rückforderungen rechnen. Oppenhoff & Partner vertrat die Lufthansa in dem Verfahren. Aufseiten von Ryanair stand die US-Kanzlei Baker Botts.
Andrés Martin-Ehlers
Der Europäische Gerichtshof hat am 21.11.2013 entschieden, dass nach Eröffnung eines formellen Beihilfeverfahrens durch die Kommission nationale Gerichte verpflichtet sind, sich an dieser Eröffnungsentscheidung auszurichten.
In diesem Zusammenhang haben die nationalen Gerichte alle erforderlichen Maßnahmen zu treffen, um die Konsequenzen aus einem Verstoß gegen Beihilfe-Vorschriften zu ziehen (Az. C-284/12). Zu diesem Zweck kann das nationale Gericht beschließen, die Durchführung der in Rede stehenden Beihilfe-Maßnahme auszusetzen und die Rückforderung der bereits gezahlten Beträge anzuordnen.
Das Oberlandesgericht Koblenz hat derzeit über staatliche Beihilfen zu entscheiden, die die Flughafenbetreiberin Ryanair gewährt haben soll. Der Flughafenbetreiber hatte Ryanair auf der Grundlage seiner Entgeltordnungen weder Start-, Lande- und Anflugentgelte noch ein Entgelt für die Nutzung der zentralen Infrastruktureinrichtungen berechnet. Nach den Entgeltordnungen war zwar grundsätzlich ein Entgelt je Passagier zu zahlen, dieses ermäßigte sich jedoch mit steigender Passagierzahl. Zudem hatte der Flughafenbetreiber an Ryanair Zahlungen als "Marketing-Support" geleistet.
Die Kommission hatte 2008 das förmliche Prüfverfahren im Hinblick auf mögliche von der Bundesrepublik Deutschland an die Flughafenbetreiberin und Ryanair gewährte staatliche Beihilfen eröffnet. In dieser Entscheidung kam die Kommission zu dem vorläufigen Ergebnis, dass jede der betreffenden Maßnahmen selektiv sei und eine unrechtmäßige staatliche Beihilfe darstelle.
Dr. Andrés Martin-Ehlers, Partner von Oppenhoff & Partner, vertritt die Lufthansa in diesem Verfahrenskomplex, mit dem sich 2011 auch der Bundesgerichtshof befasst hat. Der Brüssler Anwalt Georg Berrisch, Partner bei Baker Botts, ist für Ryanair tätig. Dr. Till Müller-Heidelberg von der Kanzlei Müller-Heidelberg und Partner aus Bingen vertritt den Flughafenbetreiber.
Oppenhoff & Partner für Lufthansa
Dr. Andrés Martin-Ehlers, Beihilferecht, Partner, Frankfurt
Baker Botts für Ryanair
Dr. Georg Berrisch, Kartell- und Beihilferecht, Partner, Brüssel
Müller-Heidelberg und Partner für Flughafen Frankfurt Hahn
Dr. Till Müller-Heidelberg
Oppenhoff / Baker Botts / Müller-Heidelberg: . In: Legal Tribune Online, 26.11.2013 , https://www.lto.de/persistent/a_id/10164 (abgerufen am: 03.11.2024 )
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