Im Verfahren um das sogenannte Wurstkartell hat das OLG Düsseldorf den westfälischen Wurstproduzenten Wiltmann zu einer Geldbuße von 6,5 Millionen Euro verurteilt. Große Hersteller von Wurstwaren hatten jahrelang Preise abgesprochen.
Wiltmann habe zwölf Jahre lang mit rund 20 anderen Herstellern Preiserhöhungen abgestimmt, sagte der Vorsitzende des 6. Kartellsenats, Ulrich Egger, am Dienstag bei der Urteilsverkündung. Das Unternehmen muss nun ein Bußgeld von 6,5 Millionen Euro zahlen, das Gericht folgte damit dem Antrag der Generalstaatsanwaltschaft.
Der persönlich haftende Gesellschafter des Unternehmens wurde auch verurteilt, er muss 350.000 Euro wegen vorsätzlichen Kartellverstoßes gegen das Verbot wettbewerbswidriger Vereinbarungen bezahlen (Urt. v. 02.10.2018; Az.: V-6 Kart 6/17). Die Anwälte hatten Freispruch gefordert.
Der Senat habe bei der Bußgeldzumessung unter anderem den langen Tatzeitraum, das auf Dauer angelegte Kartell sowie den im Tatzeitraum von der Kartelltat betroffenen Umsatz berücksichtigt, heißt es in einer Mitteilung des OLG.
Zugunsten des Unternehmens wurde beispielsweise die "Sandwich-Position", in der sich die Wursthersteller zwischen Fleischlieferanten und Lebensmitteleinzelhandel befanden, die lange Verfahrensdauer und die im Ermittlungsverfahren eingetretene Verfahrensverzögerung gewertet. Der eher untergeordnete Organisationsgrad des Kartells und der Umstand, dass es bei den Absprachen vor allem darum gegangen sei, den Einstieg in die Verhandlungen mit dem Lebensmitteleinzelhandel zu koordinieren, habe ebenfalls Berücksichtigung gefunden.
Dank "Wurstlücke" um die Bußgelder herumgekommen
Das Verfahren hatte als einer der größten Kartellskandale in Deutschland begonnen. Im Jahr 2014 verhängte das Bundeskartellamt gegen 22 Wursthersteller und 33 verantwortlich handelnde Personen Geldbußen in Höhe von insgesamt 338 Millionen Euro. In der Staatskasse ist davon aber nur weniger als ein Drittel der ursprünglichen Summe, denn einige große Firmen der Branche hatten ein Schlupfloch gefunden, das als "Wurstlücke" bekannt geworden ist.
Sie lösten die von den Geldbußen betroffenen Tochterfirmen kurzerhand auf und kamen als Muttergesellschaft ungeschoren davon. Das Bundeskartellamt musste gegen fünf Hersteller Bußgeldbescheide in Höhe von insgesamt 238 Millionen Euro aufheben. Die sogenannte Wurstlücke ist durch eine Gesetzesänderung inzwischen geschlossen.
Wiltmann hatte Einspruch gegen die Buße eingelegt. Die übrigen Firmen akzeptierten die Bußgeldbescheide oder erreichten vor Gericht eine Einstellung des Verfahrens. Laut OLG Düsseldorf sind noch Verfahren gegen sieben weitere Leitungspersonen von Unternehmen, die sich aufgrund der "Wurstlücke" dem Bußgeld entziehen konnten, anhängig.
ah/LTO-Redaktion
mit Material von dpa
OLG Düsseldorf zum Wurstkartell: . In: Legal Tribune Online, 02.10.2018 , https://www.lto.de/persistent/a_id/31283 (abgerufen am: 06.10.2024 )
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