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Neues Kanzlei-Panel bei Pharmakonzern: Novartis verpf­lichtet Kanz­leien auf Diver­sity

14.02.2020

Novartis-Sitz

© Novartis

Der Pharmakonzern Novartis stellt die Zusammenarbeit mit externen Rechtsberatern neu auf. Jede Panel-Kanzlei muss künftig Diversity-Vorgaben erfüllen. Zudem soll nicht mehr auf Stundensatz-Basis abgerechnet werden.

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Insgesamt 22 Anwaltskanzleien zählen zu den "bevorzugten Firmen" bei Novartis, wenn externe Rechtsberater benötigt werden. Und diese 22 Sozietäten müssen jetzt weitreichende Verpflichtungen eingehen, wenn sie ihre Teams für Mandate des Pharmakonzerns zusammenstellen.

Wie Novartis mitteilt, sollen mindestens 30 Prozent der abrechenbaren Stunden von Associates und 20 Prozent der Partnerstunden von Frauen, Angehörigen von ethnischen Minderheiten und/oder Mitgliedern der LGBTQ+-Gemeinschaft geleistet werden. Man erwarte, dass in den nächsten Jahren Parität erreicht werde, so Novartis weiter. Erfüllt eine Kanzlei die vereinbarten Verpflichtungen in einem Mandat nicht, will der Konzern 15 Prozent des Gesamtbetrags einbehalten, der über die Laufzeit des Projekts in Rechnung gestellt wird.

"Wir erkennen an, dass Unternehmensrechtsabteilungen eine unglaublich wichtige Rolle spielen, wenn es darum geht sicherzustellen, dass die Anwaltschaft ihre Bemühungen um sinnvolle Fortschritte in Bezug auf Vielfalt und Integration beschleunigt", sagte Shannon Thyme Klinger, Group General Counsel von Novartis. Novartis selbst wolle bis 2023 Lohngerechtigkeit und Transparenz erreichen und unterstütze den LGBTI-Geschäftsstandard der UNO. Daher habe man im Auswahlprozess Kanzleien bevorzugt, die sich ebenfalls nachweislich stark für diese Ziele engagieren und die bereit seien, dieses Engagement auch in finanzieller Hinsicht in Bezug auf Novartis zu unterstützen.

Weiter gab der Konzern bekannt, dass er künftig "Technologie und Datenanalyse" nutzen wolle, um die Auswahl und das Engagement der Panel-Kanzleien zu vereinfachen. Es sollen auch neue Honorarmodelle entwickelt werden: Man werde die zeitbasierte Abrechnung durch eine Vergütung ersetzen, die an den Wert gebunden sei, den das Inhouseteam gemeinsam mit den Anwaltskanzleien schaffe, so Novartis. Wie genau das aussehen soll, teilte der Pharmakonzern indes nicht mit.

Unter den 22 Panel-Kanzleien sind 14 auch in Deutschland vertreten: Arnold & Porter, Bird & Bird, Freshfields Bruckhaus Deringer, Gibson Dunn & Crutcher, Goodwin Procter, Greenberg Traurig, Hogan Lovells, Kirkland & Ellis, Latham & Watkins, Linklaters, Mayer Brown, Morgan Lewis & Bockius, Morrison & Foerster sowie Wilmer Hale.

ah/LTO-Redaktion

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Neues Kanzlei-Panel bei Pharmakonzern: . In: Legal Tribune Online, 14.02.2020 , https://www.lto.de/persistent/a_id/40303 (abgerufen am: 05.03.2026 )

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