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Noerr / Freshfields / Allen & Overy / Hogan Lovells / Latham & Watkins: Neues Ret­tungs­paket für Tui

03.12.2020

Türschild eines Tui-Reisebüros

© nmann77 - stock.adobe.com

Der Tui-Konzern bekommt weitere Staatshilfen gegen einen möglichen finanziellen Absturz in der Corona-Krise. Frehsfields, Allen & Overy und Hogan Lovells sowie Noerr und Latham & Watkins beraten rechtlich.

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Wie der weltgrößte Reiseanbieter aus Hannover mitteilte, einigte sich Tui mit dem Bund sowie privaten Investoren und Banken auf ein Finanzierungspaket von insgesamt 1,8 Milliarden Euro. Vor allem der Bund ist daran beteiligt. In letzter Konsequenz könnte der Bund über so genannte stille Einlagen, die teilweise in Unternehmensanteile umgewandelt werden könnten, künftig direkt an dem Konzern beteiligt sein. Nötig ist nun noch die Zustimmung der EU-Kommission, die prüfen muss, ob der Part des Bundes eine zulässige staatliche Beihilfe ist.

Die Tourismusbranche ist neben Luftverkehr und Gastronomie besonders stark vom Nachfragerückgang in der Pandemie betroffen. Auch die Lufthansa erhielt im Sommer das Go dafür, mit deutscher Staatshilfe weiterzufliegen; das Rettungspaket für die Airline hatte ein Volumen von 9 Milliarden Euro.

Tui war im Frühjahr als erstes deutsches Großunternehmen von der staatlichen Förderbank KfW mit einem Darlehen über 1,8 Milliarden Euro unterstützt worden. Ende September waren 1,2 Milliarden Euro in Form einer zweiten Kreditlinie sowie einer Anleihe hinzugekommen, die der Bund auch in eigene Anteile bei den Hannoveranern umwandeln kann. Nun wurden die Verhandlungen über eine dritte Hilfstranche beendet.

Das Rettungspaket soll Tui bis zur nächsten Sommersaison helfen

Dieses weitere Finanzierungspaket soll die Position des Unternehmens stärken und ausreichende Liquiditätsreserven zur Verfügung stellen, wie es in einer Mitteilung des Konzerns hieß. Der Urlaubsanbieter geht davon aus, dass es damit möglich ist, weitere Reisebeschränkungen bis zum Beginn der Sommersaison 2021 finanziell abzupuffern. Die Staatshilfen seien notwendig, weil die Corona-Infektionszahlen stiegen und dadurch bedingt das Buchungsverhalten der Kunden zunehmend kurzfristiger werde, so die Tui.

Das neue Rettungspaket für die Tui sieht konkret eine Bezugsrechtskapitalerhöhung über rund 500 Millionen Euro vor, die von den Aktionären geschultert werden soll. Daneben sind sogenannte stille Einlagen des staatlichen Wirtschaftsstabilisierungsfonds (WSF) von insgesamt 700 Millionen Euro geplant - davon könnte der Staat 420 Millionen Euro in Tui-Aktien umwandeln.

Sollte es zu einer Wandlung der stillen Einlagen in Aktien und damit zu einer direkten Staatsbeteiligung kommen, so wäre der WSF aber mit maximal 25 Prozent plus einer Aktie beteiligt. Zwei vom WSF benannte Personen sollen künftig Mitglieder des Aufsichtsrats der Tui werden. Daneben gibt es weitere Einschränkungen - etwa in Bezug darauf, wie die Tui in andere Unternehmen investieren darf, solange der WSF investiert bleibt.

Außerdem ist eine weitere Staatsgarantie über 400 Millionen Euro oder alternativ dazu die Erhöhung der nicht wandelbaren stillen Einlage geplant, ferner eine zusätzliche Kreditlinie der KfW über 200 Millionen Euro. Außerdem sollen die bereits vorhandenen Kredite der KfW bis Juli 2022 verlängert werden.

Freshfields Bruckhaus Deringer und Allen & Overy haben die Tui beim Abschluss des Finanzierungspakets beraten. Während Freshfields unter Federführung von Dr. Frank Laudenklos sich mit einem großen Team vor allem um bank- und finanzrechtliche Fragen kümmerte, beriet Allen & Overy unter Leitung von Dr. Helge Schäfer insbesondere zu den gesellschaftsrechtlichen Aspekten. Zudem hat Hogan Lovells mit einem Team um Prof. Dr. Michael Schlitt bei der Bezugsrechtsemission beraten.

Das Bankenkonsortium, das die Bezugsrechtsemission begleitet, wurde von Latham & Watkins begleitet. Die Federführung lag bei Dr. Oliver Seiler und Dr. Camilla Kehler-Weiß.

Bei Noerr, dem Rechtsberater der Deutschen Finanzagentur, stand das Beraterteam unter der Leitung von Dr. Harald Selzner und Rainer Wilke. Die beiden Anwälte sind erst vor kurzem mit zwei weiteren Partnern von Latham & Watkins gewechselt.

dpa/ah/LTO-Redaktion

Beteiligte Kanzleien

Beteiligte Personen

Freshfields Bruckhaus Deringer für Tui:

Dr. Frank Laudenklos, Federführung, Bank- und Finanzrecht, Frankfurt

Dr. Lars Westpfahl, Bank- und Finanzrecht

Georg Lübbehüsen, Bank- und Finanzrecht

Bernd Delahaye, Bank- und Finanzrecht

Dr. Ferdinand Cadmus, Bank- und Finanzrecht

Rick van Aerssen, Gesellschafts- und Kapitalmarktrecht

Dr. Simon Schwarz, Gesellschafts- und Kapitalmarktrecht

Dr. Kai Hasselbach, Gesellschafts- und Kapitalmarktrecht

Christina Zapf, Gesellschafts- und Kapitalmarktrecht

Jörg-Peter Kraack, Gesellschafts- und Kapitalmarktrecht

Dr. Max Alles, Gesellschafts- und Kapitalmarktrecht

Simon Stepper, Gesellschafts- und Kapitalmarktrecht

Dr. Andreas von Bonin, Kartell- und Beihilferecht

Susanna Brintrup, Kartell- und Beihilferecht

Jonas Levermann, Kartell- und Beihilferecht

 

Allen & Overy für Tui (deutsches Team):

Dr. Helge Schäfer, Federführung, Partner, Corporate/M&A, Hamburg

Dr. Hans Diekmann, Partner, Corporate/M&A, Düsseldorf

Dr. Jonas Wittgens, Counsel, Corporate/M&A, Hamburg

Dorothée Kupiek, Senior Associate, Corporate/M&A, Düsseldorf

Dr. Jana Mansen, Associate, Corporate/M&A, Düsseldorf

Dr. Jan-Benedikt Fischer, Associate, Corporate/M&A, Hamburg

 

Hogan Lovells für Tui (deutsches Team):

Prof. Dr. Michael Schlitt, Federführung, Partner, Kapitalmarktrecht, Frankfurt

Mark Devlin, Counsel, Kapitalmarktrecht, Frankfurt

Dr. Susanne Ries, Of Counsel, Kapitalmarktrecht, Frankfurt

Christian Schroeder, Associate, Kapitalmarktrecht, Frankfurt

Simona Gradizek, Business Lawyer, Kapitalmarktrecht, Frankfurt

Dr. Timo Lockemann, Associate, Kapitalmarktrecht, Frankfurt

Eva Sommer, Business Lawyer, Kapitalmarktrecht, Frankfurt

Dr. Tim Brandi, Partner, Gesellschaftsrecht, Frankfurt

Falk Schöning, Partner, Kartellrecht, Brüssel

Stefan Kirwitzke, Associate, Kartellrecht, Brüssel

Heiko Gemmel, Partner, Steuerrecht, Düsseldorf

Anne DeKiff, Senior Associate, Steuerrecht, Düsseldorf

Prof. Dr. Thomas Dünchheim, Partner, Regulierung, Düsseldorf

Dr. Sebastian Gräler, Senior Associate, Regulierung, Düsseldorf

Katherina Jung, Associate, Regulierung, Düsseldorf

 

Bundesrepublik Deutschland – Finanzagentur (Inhouse):

Bernd Giersberg, Bereichsleiter Recht und Privatkundengeschäft

Daniela Kracht, Bereich Recht und Privatkundengeschäft

 

Noerr für die Bundesrepublik Deutschland – Finanzagentur:

Dr. Harald Selzner, Federführung, Corporate/M&A, Düsseldorf

Rainer Wilke, Federführung, Corporate/M&A, Düsseldorf

Dr. Benedikt Vogt, Corporate/M&A, Düsseldorf

Dr. Laurenz Wieneke, Kapitalmarktrecht, Frankfurt

Dr. Julian Schulze De la Cruz, Kapitalmarktrecht, Frankfurt

Dr. Martin Haisch, Steuerrecht, Frankfurt

Dr. Jens Peter Schmidt, Kartellrecht, Brüssel

Sarah Blazek, Kartellrecht, München

Hannah Besting, Associate, Corporate/M&A, Düsseldorf

Martin Dopychai, Associate, Corporate/M&A, Düsseldorf

Philipp Studt-Tartarotti, Associate, Kartellrecht, Brüssel

Dr. Philip Schmoll, Associate, Kapitalmarktrecht, Frankfurt

Thomas Thies, Associate, Kapitalmarktrecht, Frankfurt

 

Latham & Watkins für das Bankenkonsortium (deutsches Team):

Dr. Oliver Seiler, Federführung, Partner, Capital Markets, Frankfurt

Dr. Camilla Kehler-Weiß, Federführung, Associate, Capital Markets

Yoseph Choi, Counsel, Capital Markets

Isabel Willius, Associate, Capital Markets

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Noerr / Freshfields / Allen & Overy / Hogan Lovells / Latham & Watkins: . In: Legal Tribune Online, 03.12.2020 , https://www.lto.de/persistent/a_id/43627 (abgerufen am: 09.02.2026 )

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