Der Tui-Konzern bekommt weitere Staatshilfen gegen einen möglichen finanziellen Absturz in der Corona-Krise. Frehsfields, Allen & Overy und Hogan Lovells sowie Noerr und Latham & Watkins beraten rechtlich.
Wie der weltgrößte Reiseanbieter aus Hannover mitteilte, einigte sich Tui mit dem Bund sowie privaten Investoren und Banken auf ein Finanzierungspaket von insgesamt 1,8 Milliarden Euro. Vor allem der Bund ist daran beteiligt. In letzter Konsequenz könnte der Bund über so genannte stille Einlagen, die teilweise in Unternehmensanteile umgewandelt werden könnten, künftig direkt an dem Konzern beteiligt sein. Nötig ist nun noch die Zustimmung der EU-Kommission, die prüfen muss, ob der Part des Bundes eine zulässige staatliche Beihilfe ist.
Die Tourismusbranche ist neben Luftverkehr und Gastronomie besonders stark vom Nachfragerückgang in der Pandemie betroffen. Auch die Lufthansa erhielt im Sommer das Go dafür, mit deutscher Staatshilfe weiterzufliegen; das Rettungspaket für die Airline hatte ein Volumen von 9 Milliarden Euro.
Tui war im Frühjahr als erstes deutsches Großunternehmen von der staatlichen Förderbank KfW mit einem Darlehen über 1,8 Milliarden Euro unterstützt worden. Ende September waren 1,2 Milliarden Euro in Form einer zweiten Kreditlinie sowie einer Anleihe hinzugekommen, die der Bund auch in eigene Anteile bei den Hannoveranern umwandeln kann. Nun wurden die Verhandlungen über eine dritte Hilfstranche beendet.
Das Rettungspaket soll Tui bis zur nächsten Sommersaison helfen
Dieses weitere Finanzierungspaket soll die Position des Unternehmens stärken und ausreichende Liquiditätsreserven zur Verfügung stellen, wie es in einer Mitteilung des Konzerns hieß. Der Urlaubsanbieter geht davon aus, dass es damit möglich ist, weitere Reisebeschränkungen bis zum Beginn der Sommersaison 2021 finanziell abzupuffern. Die Staatshilfen seien notwendig, weil die Corona-Infektionszahlen stiegen und dadurch bedingt das Buchungsverhalten der Kunden zunehmend kurzfristiger werde, so die Tui.
Das neue Rettungspaket für die Tui sieht konkret eine Bezugsrechtskapitalerhöhung über rund 500 Millionen Euro vor, die von den Aktionären geschultert werden soll. Daneben sind sogenannte stille Einlagen des staatlichen Wirtschaftsstabilisierungsfonds (WSF) von insgesamt 700 Millionen Euro geplant - davon könnte der Staat 420 Millionen Euro in Tui-Aktien umwandeln.
Sollte es zu einer Wandlung der stillen Einlagen in Aktien und damit zu einer direkten Staatsbeteiligung kommen, so wäre der WSF aber mit maximal 25 Prozent plus einer Aktie beteiligt. Zwei vom WSF benannte Personen sollen künftig Mitglieder des Aufsichtsrats der Tui werden. Daneben gibt es weitere Einschränkungen - etwa in Bezug darauf, wie die Tui in andere Unternehmen investieren darf, solange der WSF investiert bleibt.
Außerdem ist eine weitere Staatsgarantie über 400 Millionen Euro oder alternativ dazu die Erhöhung der nicht wandelbaren stillen Einlage geplant, ferner eine zusätzliche Kreditlinie der KfW über 200 Millionen Euro. Außerdem sollen die bereits vorhandenen Kredite der KfW bis Juli 2022 verlängert werden.
Freshfields Bruckhaus Deringer und Allen & Overy haben die Tui beim Abschluss des Finanzierungspakets beraten. Während Freshfields unter Federführung von Dr. Frank Laudenklos sich mit einem großen Team vor allem um bank- und finanzrechtliche Fragen kümmerte, beriet Allen & Overy unter Leitung von Dr. Helge Schäfer insbesondere zu den gesellschaftsrechtlichen Aspekten. Zudem hat Hogan Lovells mit einem Team um Prof. Dr. Michael Schlitt bei der Bezugsrechtsemission beraten.
Das Bankenkonsortium, das die Bezugsrechtsemission begleitet, wurde von Latham & Watkins begleitet. Die Federführung lag bei Dr. Oliver Seiler und Dr. Camilla Kehler-Weiß.
Bei Noerr, dem Rechtsberater der Deutschen Finanzagentur, stand das Beraterteam unter der Leitung von Dr. Harald Selzner und Rainer Wilke. Die beiden Anwälte sind erst vor kurzem mit zwei weiteren Partnern von Latham & Watkins gewechselt.
dpa/ah/LTO-Redaktion
Freshfields Bruckhaus Deringer für Tui:
Dr. Frank Laudenklos, Federführung, Bank- und Finanzrecht, Frankfurt
Dr. Lars Westpfahl, Bank- und Finanzrecht
Georg Lübbehüsen, Bank- und Finanzrecht
Bernd Delahaye, Bank- und Finanzrecht
Dr. Ferdinand Cadmus, Bank- und Finanzrecht
Rick van Aerssen, Gesellschafts- und Kapitalmarktrecht
Dr. Simon Schwarz, Gesellschafts- und Kapitalmarktrecht
Dr. Kai Hasselbach, Gesellschafts- und Kapitalmarktrecht
Christina Zapf, Gesellschafts- und Kapitalmarktrecht
Jörg-Peter Kraack, Gesellschafts- und Kapitalmarktrecht
Dr. Max Alles, Gesellschafts- und Kapitalmarktrecht
Simon Stepper, Gesellschafts- und Kapitalmarktrecht
Dr. Andreas von Bonin, Kartell- und Beihilferecht
Susanna Brintrup, Kartell- und Beihilferecht
Jonas Levermann, Kartell- und Beihilferecht
Allen & Overy für Tui (deutsches Team):
Dr. Helge Schäfer, Federführung, Partner, Corporate/M&A, Hamburg
Dr. Hans Diekmann, Partner, Corporate/M&A, Düsseldorf
Dr. Jonas Wittgens, Counsel, Corporate/M&A, Hamburg
Dorothée Kupiek, Senior Associate, Corporate/M&A, Düsseldorf
Dr. Jana Mansen, Associate, Corporate/M&A, Düsseldorf
Dr. Jan-Benedikt Fischer, Associate, Corporate/M&A, Hamburg
Hogan Lovells für Tui (deutsches Team):
Prof. Dr. Michael Schlitt, Federführung, Partner, Kapitalmarktrecht, Frankfurt
Mark Devlin, Counsel, Kapitalmarktrecht, Frankfurt
Dr. Susanne Ries, Of Counsel, Kapitalmarktrecht, Frankfurt
Christian Schroeder, Associate, Kapitalmarktrecht, Frankfurt
Simona Gradizek, Business Lawyer, Kapitalmarktrecht, Frankfurt
Dr. Timo Lockemann, Associate, Kapitalmarktrecht, Frankfurt
Eva Sommer, Business Lawyer, Kapitalmarktrecht, Frankfurt
Dr. Tim Brandi, Partner, Gesellschaftsrecht, Frankfurt
Falk Schöning, Partner, Kartellrecht, Brüssel
Stefan Kirwitzke, Associate, Kartellrecht, Brüssel
Heiko Gemmel, Partner, Steuerrecht, Düsseldorf
Anne DeKiff, Senior Associate, Steuerrecht, Düsseldorf
Prof. Dr. Thomas Dünchheim, Partner, Regulierung, Düsseldorf
Dr. Sebastian Gräler, Senior Associate, Regulierung, Düsseldorf
Katherina Jung, Associate, Regulierung, Düsseldorf
Bundesrepublik Deutschland – Finanzagentur (Inhouse):
Bernd Giersberg, Bereichsleiter Recht und Privatkundengeschäft
Daniela Kracht, Bereich Recht und Privatkundengeschäft
Noerr für die Bundesrepublik Deutschland – Finanzagentur:
Dr. Harald Selzner, Federführung, Corporate/M&A, Düsseldorf
Rainer Wilke, Federführung, Corporate/M&A, Düsseldorf
Dr. Benedikt Vogt, Corporate/M&A, Düsseldorf
Dr. Laurenz Wieneke, Kapitalmarktrecht, Frankfurt
Dr. Julian Schulze De la Cruz, Kapitalmarktrecht, Frankfurt
Dr. Martin Haisch, Steuerrecht, Frankfurt
Dr. Jens Peter Schmidt, Kartellrecht, Brüssel
Sarah Blazek, Kartellrecht, München
Hannah Besting, Associate, Corporate/M&A, Düsseldorf
Martin Dopychai, Associate, Corporate/M&A, Düsseldorf
Philipp Studt-Tartarotti, Associate, Kartellrecht, Brüssel
Dr. Philip Schmoll, Associate, Kapitalmarktrecht, Frankfurt
Thomas Thies, Associate, Kapitalmarktrecht, Frankfurt
Latham & Watkins für das Bankenkonsortium (deutsches Team):
Dr. Oliver Seiler, Federführung, Partner, Capital Markets, Frankfurt
Dr. Camilla Kehler-Weiß, Federführung, Associate, Capital Markets
Yoseph Choi, Counsel, Capital Markets
Isabel Willius, Associate, Capital Markets
Noerr / Freshfields / Allen & Overy / Hogan Lovells / Latham & Watkins: . In: Legal Tribune Online, 03.12.2020 , https://www.lto.de/persistent/a_id/43627 (abgerufen am: 05.10.2024 )
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