Der Schweizer Nahrungsmittelkonzern Nestlé gründet mit der Beteiligungsgesellschaft PAI ein Gemeinschaftsunternehmen und lagert das europäische Geschäft mit Tiefkühlpizzen aus.
Nestlé geht eine weitere Partnerschaft mit dem französischen Private-Equity-Unternehmen PAI Partners ein. Nachdem man 2016 ein Joint Venture namens Froneri für das Geschäft mit Speiseeis gegründet hatte, stehen dieses Mal Tiefkühlpizzen im Mittelpunkt.
Die Schweizer bringen ihre Aktivitäten - darunter die bekannten Marken Buitoni, Garden Gourmet und Wagner - in insgesamt neun europäischen Ländern in das Gemeinschaftsunternehmen ein. Mit der Sparte erwirtschaftete der Konzern zuletzt einen Jahresumsatz von rund 400 Millionen Franken.
Der Sitz des Joint Venture, an dem Nestlé und der Mid-Market Fund von PAI paritätisch beteiligt sein werden, wird in Deutschland angesiedelt. Produziert wird an den Standorten Nonnweiler und Benevento. Die Beteiligten gehen davon aus, dass der Vollzug im Laufe der zweiten Jahreshälfte 2023 erfolgen kann. Zu den finanziellen Details wurden keine Angaben publik gemacht.
PAI Partners wird zur Gründung des Joint Venture von Latham & Watkins beraten. Die Federführung des Teams, in das auch die Niederlassungen der Kanzlei in Mailand, Paris und London eingebunden sind, liegt bei Burc Hesse.
Nestlé wird nach LTO-Informationen von einem Team der Kanzlei Linklaters unterstützt.
sts/LTO-Redaktion
Latham & Watkins für PAI Partners:
Burc Hesse (Partner, Federführung, Corporate, München)
Dr. Stephan Hufnagel (Partner, Corporate, München)
Christina Mann (Counsel, Corporate, Frankfurt)
Dr. Julia Schöfer (Associate, Corporate, München)
Annika Bilics (Associate, Corporate, Frankfurt)
Dr. Ivo Wanwitz (Associate, Corporate, Düsseldorf)
Dr. Susan Kempe-Müller (Partnerin, Corporate/IP, Frankfurt)
Pia Sösemann (Associate, Corporate/IP, Frankfurt)
Dr. Ulf Kieker (Partner, Steuerrecht, München)
Johannes Lieb (Associate, Steuerrecht, München)
Dr. Tobias Leder (Partner, Arbeitsrecht, München)
Martina Hölzer (Associate, Arbeitsrecht, München)
Latham & Watkins | Linklaters: . In: Legal Tribune Online, 25.04.2023 , https://www.lto.de/persistent/a_id/51622 (abgerufen am: 08.10.2024 )
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