Die Staatsanwaltschaft Hamburg übernimmt ein Cum-Ex-Verfahren mit 26 Beschuldigten, einer 14 Umzugskartons umfassenden Akte und 600 Millionen Dateien aus Köln. Für die Bearbeitung vorgesehen: 1 Staatsanwältin.
Die Hamburger Staatsanwaltschaft setzt in einem Mammutverfahren zur Aufarbeitung eines besonders schweren Steuerbetrugs mit Cum-Ex-Geschäften bislang nur eine Staatsanwältin ein. Zuständig sei die für Steuersachen verantwortliche Abteilung 50 der Staatsanwaltschaft, heißt es in der Antwort des Senats auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion. "Dort ist derzeit eine Dezernentin als zuständige Staatsanwältin mit einem Vollzeitäquivalent für die Bearbeitung des Verfahrens vorgesehen."
Das Ermittlungsverfahren mit 26 Beschuldigten wurde jüngst von der Kölner Staatsanwaltschaft übernommen. Die Akte umfasse 14 Umzugskartons und 600 Millionen Dateien. Dementsprechend hatte die Anklagebehörde bereits erklärt, es stünden "noch umfangreiche Ermittlungen aus, deren Durchführung noch eine erhebliche Zeit in Anspruch nehmen wird".
Der Senatsantwort zufolge soll bei der Staatsanwaltschaft perspektivisch ein zweiter Dezernent hinzukommen. Zudem stünden als Hilfe ein Wirtschaftsreferent und eine Ermittlungsgruppe des Finanzamts Hamburg zur Verfügung. Die IT-Forensik übernehme ein externer Sachverständiger. "Im Übrigen ist bei der Staatsanwaltschaft Hamburg keine besondere Ermittlungsgruppe geplant", erklärte der Senat.
Hochphase der Cum-Ex-Geschäfte 2006 bis 2011
Bei den Cum-Ex-Transaktionen haben die Beteiligten um den Dividendenstichtag herum Aktien mit und ohne Ausschüttungsanspruch hin- und hergeschoben. Anschließend ließen sie sich die einmal abgeführte Kapitalertragssteuer mehrfach erstatten. 2021 entschied der Bundesgerichtshof (BGH), dass die Transaktionen als Steuerhinterziehung zu werten sind (Urt. v. 28.07.2021, Az. 1 StR 519/20). Im Februar 2022 erteilte auch der BFH dem Geschäftsmodell Cum-Ex eine Absage (Urt. v. 02.02.2022, Az. I R 22/20).
Vor allem die Kölner Staatsanwaltschaft tat sich bei den Ermittlungen hervor. In ihrer Zuständigkeit liegt das bei Cum-Ex-Geschäften tangierte Bundeszentralamt für Steuern im benachbarten Bonn. Auch die Hamburger Staatsanwaltschaft hätte schon vor Jahren tätig werden können – dass sie es nicht tat, stieß manchen Kritikern sauer auf.
Hamburg ist einer der Schauplätze für Cum-Ex-Geschäfte. Institute wie die Warburg-Bank waren beteiligt. Erst am vergangenen Mittwoch hatte das Finanzgericht Hamburg eine Klage der Bank zurückgewiesen und damit Hinterziehungszinsen in Höhe von rund zehn Millionen Euro für rechtens erklärt (Urt. v. 23.09.2026, Az. 6 K 44/22). Bei der Warburg Bank war man der Ansicht, dass ihre Cum-Ex-Transaktionen keine Steuerhinterziehung waren und sie deshalb auch keine Hinterziehungszinsen zahlen müsse.
Auch Cum-Cum-Geschäfte im Visier
Inzwischen geht es bei der Aufarbeitung des größten Steuerbetrugs der Bundesrepublik nicht nur um Cum-Ex, sondern auch um artverwandte Cum-Cum-Geschäfte. Bei dem nun von der Hamburger Staatsanwaltschaft übernommenen Ermittlungsverfahren geht es den Angaben zufolge auch um solche "Cum/Cum-Gestaltungen".
AfD-Fraktionschef Dirk Nockemann nannte die Personalbesetzung für solch ein Verfahren verantwortungslos. "Gerade bei Cum-Ex darf nicht der Eindruck entstehen, dass Aufklärung an Unterausstattung scheitert." Rot-Grün müsse jeden Eindruck ausräumen, dass ein Verfahren dieser Tragweite durch unzureichende Ausstattung ausgebremst werden könnte.
dpa/sts/LTO-Redaktion
Nach Wechsel der Zuständigkeit: . In: Legal Tribune Online, 28.09.2026 , https://www.lto.de/persistent/a_id/60991 (abgerufen am: 09.10.2026 )
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