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Nach Urteil gegen Hanno Berger: BGH bestä­tigt Ein­zie­hung von Cum-Ex-Tat­lohn

08.07.2025

Hanno Berger

Hanno Berger | Foto: picture alliance / dpa / Arne Dedert

Mit Cum-Ex-Geschäften wurde der Fiskus um viele Milliarden Euro geprellt. In einem Urteil gegen Hanno Berger ordnete das LG Wiesbaden die Einziehung von 1,1 Millionen Euro Tatlohn an, die der BGH nun bestätigt.

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Im Mai 2023 verurteilte das Landgericht Wiesbaden die Cum-Ex-Schlüsselfigur Dr. Hanno Berger wegen schwerer Steuerhinterziehung zu einer mehrjährigen Haftstrafe und ordnete zugleich die Einziehung von weitergeleiteten Taterträgen in Höhe von 1,1 Millionen Euro an (Urt. v. 30.05.2023, Az. 6 KLs - 1111 Js 18753/21). Der Bundesgerichtshof (BGH) bestätigte die Einziehungsentscheidung am Dienstag (Urt. v. 08.07.2025, Az. 1 StR 58/24).

Laut BGH handelt es sich um einen Teil des Tatlohns aus den Cum-Ex-Aktiengeschäften, den Berger auf einen weiteren Beteiligten verschoben hatte. Dieser sei selbst nicht Täter der Steuerhinterziehungen, um die es im Verfahren ging, betonte das Gericht.

Auf die Revision dieses Dritten hin habe der BGH die Einziehungsentscheidung des Landgerichts überprüft, dabei aber keine Rechtsfehler gefunden. Die Revision wurde verworfen. Das Verfahren sei damit insgesamt rechtskräftig abgeschlossen, so das Gericht in einer Mitteilung.

Die Rolle von Mr. Cum-Ex

Bei den in Rede stehenden Cum-Ex-Geschäften wurden Leerverkäufe rund um den Dividendenstichtag genutzt, um sich von Finanzämtern Kapitalertragssteuern nebst Solidaritätszuschlag erstatten zu lassen, die zuvor gar nicht abgeführt wurden. 2021 entschied der BGH, dass Geschäfte dieser Art als Steuerhinterziehung zu werten sind (Urt. v. 28.07.2021, Az. 1 StR 519/20). Im Februar 2022 erteilte auch der Bundesfinanzhof dem Geschäftsmodell Cum-Ex eine Absage (Urt. v. 02.02.2022, Az. I R 22/20).

Berger gilt als Wegbereiter für diese Transaktionen in Deutschland. Der frühere Steueranwalt stand nicht nur in Wiesbaden vor Gericht. Schon im Dezember 2022 hatte das Landgericht Bonn Berger wegen besonders schwerer Steuerhinterziehung zu einer Haftstrafe von acht Jahren und zur Rückzahlung von rund 13,7 Millionen Euro verurteilt. Die Bildung einer Gesamtstrafe steht noch aus. Berger drohen maximal 15 Jahre Haft, tatsächlich dürften es aber deutlich weniger werden.

Jüngst hat der BGH die Revisionen zweier ehemaliger Fondsmanager verworfen, die im Februar 2024, ebenfalls wegen der Beteiligung an Cum-Ex-Geschäften, vor dem Landgericht Bonn zu mehrjährigen Freiheitsstrafen verurteilt wurden (Beschl. v. 27.05.2025, Az. 1 StR 364/24).

sts/LTO-Redaktion mit Material der dpa

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Nach Urteil gegen Hanno Berger: . In: Legal Tribune Online, 08.07.2025 , https://www.lto.de/persistent/a_id/57612 (abgerufen am: 20.07.2026 )

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