Der Lebensmittelkonzern Mondelez hat nach Einschätzung der EU-Kommission jahrelang gegen europäisches Wettbewerbsrecht verstoßen. Das US-Unternehmen soll deshalb eine Geldbuße in dreistelliger Millionenhöhe bezahlen.
Mondelez International hat laut Ermittlungen der EU-Kommission den Wettbewerb über Jahre hinweg verzerrt und Produkte wie Schokolade, Kekse und Kaffee künstlich verteuert. Die Behörde verhängte deshalb am Donnerstag wegen Verstößen gegen Art. 101 und Art. 102 AEUV eine Geldbuße in Höhe von 337,5 Millionen Euro.
Unter anderem habe Mondelez grenzüberschreitenden Handel zwischen Ländern mit unterschiedlichen Preisen verhindern wollen, so die Kommission in einer Mitteilung. Durch diese illegalen Praktiken habe Mondelez weiterhin höhere Preise für seine eigenen Produkte verlangen können, was letztlich zum Nachteil der Verbraucher in der EU gewesen sei. Im Portfolio von Mondelez finden sich neben Marken wie Milka, Toblerone, Daim und Oreo auch Hag und Jacobs.
Verfahren dauerte mehr als drei Jahre
Im Januar 2021 hatte die EU-Kommission ein offizielles Verfahren eröffnet. Die Behörde teilte nun mit, Mondelez sei an 22 wettbewerbswidrigen Vereinbarungen oder abgestimmten Verhaltensweisen beteiligt gewesen. Inhalt einer der Vereinbarungen sei gewesen, dass Kunden von Mondelez für Ausfuhren höhere Preise hätten verlangen müssen als für Inlandsverkäufe. "Diese Vereinbarungen und abgestimmten Verhaltensweisen fanden zwischen 2012 und 2019 statt und betrafen alle EU-Märkte", so die Kommission.
Zudem habe sich Mondelez geweigert, einen Makler in Deutschland zu beliefern. Damit habe das US-Unternehmen den Weiterverkauf von Schokoladentafelprodukten in Österreich, Belgien, Bulgarien und Rumänien verhindern wollen, da die Preise in Deutschland günstiger gewesen seien.
Mondelez kooperiert und bekommt mildere Strafe
Eigentlich sollte die Strafe noch höher ausfallen. Weil Mondelez mit der EU-Kommission zusammengearbeitet und seine Verantwortung ausdrücklich anerkannt habe, seien dem Unternehmen 15 Prozent der Geldbuße erlassen worden, so die Wettbewerbshüter.
Mondelez teilte in einer Stellungnahme mit, es habe sich um Einzelfälle gehandelt, die länger zurückliegen, und meist um Geschäfte mit Zwischenhändlern. "Dies macht nur einen sehr geringen Teil des europäischen Geschäfts von Mondelez International aus", teilte das Unternehmen mit. Man lege höchsten Wert darauf, Regularien einzuhalten und habe interne Prozesse dahingehend verschärft. Für die erwartete Strafe seien 2023 Rücklagen gebildet worden. "Weitere Maßnahmen zur Finanzierung der Geldbuße werden nicht erforderlich sein".
dpa/sts/LTO-Redaktion
EU-Kommission verhängt Geldbuße gegen Mondelez: . In: Legal Tribune Online, 23.05.2024 , https://www.lto.de/persistent/a_id/54606 (abgerufen am: 14.12.2024 )
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