Menold Bezler / KPMG Law: Land­kreis darf Defizit kom­mu­naler Kli­niken aus­g­lei­chen

27.03.2017

Das OLG Stuttgart hat die Klage des Bundesverbands Deutscher Privatkliniken gegen den Landkreis Calw erneut abgewiesen. Menold Bezler und KPMG Law vertraten die Parteien in dem langwierigen Verfahren.

Hintergrund des Verfahrens ist eine Musterklage des Bundesverbands Deutscher Privatkliniken. Dem Landkreis Calw soll demnach untersagt werden, das Defizit der Kreiskliniken Calw gGmbH auszugleichen. Entscheidend ist dabei die Frage, ob es sich um eine nach den EU-Wettbewerbsregeln verbotene Beihilfe handelt.

Das Landgericht Tübingen und das OLG Stuttgart hatten den Defizitausgleich zunächst als konform mit dem Beihilfenrecht beurteilt, weil der Landkreis zum Betrieb des Krankenhauses gesetzlich verpflichtet sei.

Die hiergegen eingelegte Revision wurde vom Bundesgerichtshof (BGH) mit Urteil vom 22. März 2016 zurückgewiesen, soweit sie sich gegen den Ausgleich der Verluste der Kreiskliniken für den Zeitraum ab dem Jahr 2014 richtete. Für diesen Zeitraum stellte der BGH fest, dass die Zuwendungen des Landkreises von der Notifizierungspflicht zur Europäischen Kommission freigestellt sind, da sie auf der Grundlage eines neuen Betrauungsakts des Landkreises vom 19. Dezember 2013 gewährt wurden.

Im Hinblick auf die Ausgleichsleistungen für die Jahre 2012 und 2013 hatte der BGH die Sache an das OLG Stuttgart zurückverwiesen, da der frühere Betrauungsakt vom 22. April 2008 nach Auffassung des BGH nicht sämtliche Anforderungen der sogenannten Freistellungsentscheidung der Europäischen Kommission erfülle.

Das OLG Stuttgart kam - unter Berücksichtigung der konkreten Situation der Kliniken mit ihren Häusern in Calw und Nagold - zu dem Ergebnis, dass die Zahlungen des Landkreises Calw bereits tatbestandlich keine Beihilfen darstellen (Urt.v. 23.03.2017). Die Klage des Bundesverbands Deutscher Privatkliniken e.V. wurde deshalb auch im Hinblick auf die Jahre 2012 und 2013 zurückgewiesen.

Beteiligte Kanzleien

Beteiligte Personen

Menold Bezler für den Landkreis Calw:

Dr. Stefan Meßmer, Partner, Kartell- und Beihilfenrecht, Stuttgart

Dr. Beatrice Fabry, Partnerin, Unternehmen der öffentlichen Hand, Stuttgart

Dr. Matthias Schröder, Partner, Wettbewerbsrecht, Prozessführung, Stuttgart

 

KPMG Law für BDPK e.V.:

Dr. Matthias Aldejohann, Prozessführung, Dresden

Dr. Carsten Jennert LL.M., Beihilfenrecht, Frankfurt

Quelle: ah/LTO-Redaktion mit Material von Menold Bezler

Zitiervorschlag

Menold Bezler / KPMG Law: Landkreis darf Defizit kommunaler Kliniken ausgleichen . In: Legal Tribune Online, 27.03.2017 , https://www.lto.de/persistent/a_id/22481/ (abgerufen am: 29.03.2024 )

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