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Menold Bezler / Gülpen & Garay : Carsharing-Anbieter wehrt Klage von Autovermietern ab

18.09.2014

Für das private Verleihen von Autos im Internet gelten nicht die gleichen Regeln wie für professionelle Autovermieter. Dies hat das LG Berlin entschieden und eine entsprechende Klage des Bundesverbands deutscher Autovermieter und der Autovermietung Starcar gegen die Autonetzer GmbH aus Stuttgart abgewiesen. Menold Bezler hat Autonetzer vertreten.

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Manfred Hammer

Menold-Bezler-Mandantin Autonetzer.de, die größte Plattform für privates Carsharing in Deutschland, ermöglicht es Privatpersonen, über das Internet ihre Fahrzeuge für eine bestimmte Zeit zu vermieten.

Starcar und der Bundesverbands deutscher Autovermieter (BAV), in dem sich über 240 Mietwagenunternehmen organisiert haben, hatten Autonetzer als Marktführer stellvertretend für alle Anbieter des privaten Autoteilens verklagt. Ziel der Klage war es, für alle privaten Autovermieter generell dieselben Regeln einzufordern, die für gewerbsmäßige Autovermietungen gelten.

Laut dem Landgericht (LG) Berlin ist privates Carsharing jedoch nicht mit der gewerblichen Autovermietung vergleichbar. Denn grundsätzlich nutzten weiterhin die Eigentümer und nur gelegentlich Dritte die Fahrzeuge. Die privaten Autos, die bei Autonetzer zum Teilen angeboten werden, müssten deshalb nicht dieselben Vorschriften erfüllen wie die Fahrzeuge gewerblicher Vermieter.

Es müsse dem Gesetzgeber vorbehalten bleiben, eindeutig festzulegen, ob bei privatem Carsharing kürzere Intervalle für die Hauptuntersuchung geboten sind, so das LG Berlin. Auch ließe sich nicht feststellen, wie die Legislative den Begriff "gewerbsmäßig" auslegt in Anbetracht dieser neuen Form der Gebrauchsüberlassung durch Privatpersonen mittels moderner Kommunikationsmittel.

Der BAV und Starcar haben bereits Berufung eingelegt.

Beteiligte Kanzleien

Beteiligte Personen

Menold Bezler für Autonetzer GmbH:

Manfred Hammer LL.M., Wettbewerbsrecht, gewerblicher Rechtsschutz, Stuttgart

 

Gülpen & Garay für Starcar und Bundesverband deutscher Autovermieter:

Marcus W. Gülpen, Gewerblicher Rechtsschutz und Verkehrsrecht, Berlin

Quelle: Menold Bezler

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Menold Bezler / Gülpen & Garay : . In: Legal Tribune Online, 18.09.2014 , https://www.lto.de/persistent/a_id/13212 (abgerufen am: 11.09.2026 )

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