Mayer Brown hat ein Arbeitszeitmodell, mit dem Mitarbeiter ihren Jahresurlaub auf 50 Tage ausdehnen können. Das klingt gut, wurde aber in sechs Jahren nur zweimal in Anspruch genommen. Ulrich Worm über mögliche Gründe für die Zurückhaltung.
LTO: Herr Worm, vor sechs Jahren hat Ihre Kanzlei Mayer Brown ein Arbeitszeitmodell eingeführt, bei dem Anwälte ihren Urlaub auf bis zu 50 Tage ausdehnen können. Damit waren Sie damals unter den Großkanzleien ein Vorreiter in Sachen Work-Life-Balance. Wie sind Ihre Erfahrungen heute?
Dr. Ulrich Worm: Wir hatten damals viel positive Resonanz erhalten und wir werden auch heute noch häufig von Bewerbern darauf angesprochen. Allerdings war bislang die Resonanz intern geringer als gedacht: Wir hatten eine erhebliche Nachfrage erwartet, das ist aber so nicht eingetreten.
LTO: Stimmen die Gerüchte, wonach bislang noch gar niemand das Angebot angenommen hat?
Worm: Nein, das ist nicht richtig. Bislang haben zwei Kollegen das Urlaubsmodell wahrgenommen. Eine Kollege hat die zusätzlichen Urlaubstage für eine Lehrtätigkeit genommen. Mittlerweile arbeitet er in Teilzeit. Der zweite Kollege, ein Mitarbeiter im Bereich Banking & Finance, hat das Modell genutzt, um seinen LL.M. zu machen.
Lebensplanentscheidung Großkanzlei
LTO: Wie erklären Sie sich die geringe Resonanz?
Worm: Mein Eindruck aus Gesprächen mit Associates ist, dass sich unsere Berufseinsteiger bewusst für eine Großkanzlei entscheiden. Das ist eine Lebensplanentscheidung. Die ersten Jahre verstehen die Associates als Lernphase, in der sie so schnell wie möglich so viel wie möglich mitnehmen wollen. Später sind viele Anwälte auf dem Karriere-Track und wollen sich entsprechend engagieren.
LTO: Dann stimmt es also gar nicht, dass die heutigen Bewerber so stark auf Work-Life-Balance achten?
Worm: Nun, wir haben viele Bewerber, die sich für die Marke Mayer Brown interessieren und ein hohes Karrierebewusstsein haben. Aber es gibt auch eine große Gruppe, die sich ein ordentliches Gehalt und herausfordernde Arbeit wünscht und trotzdem fordert, dass der Arbeitgeber auch einen Ausgleich zum Beruf ermöglichen soll. Für diese Bewerber zählt nicht nur der Job. Das war bis vor einigen Jahren so nicht auf dem Bewerbermarkt zu beobachten. Übrigens ist vielen auch unser gutes Betriebsklima und die angenehme Arbeitsatmosphäre wichtig.
Anja Hall, Alternative Arbeitszeitmodelle: . In: Legal Tribune Online, 12.07.2017 , https://www.lto.de/persistent/a_id/23434 (abgerufen am: 13.10.2024 )
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