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Nach Haftprüfungstermin: Ex-Wire­card-Chef Braun bleibt im Gefängnis

04.09.2024

Markus Braun

Markus Braun. | Bild: picture alliance / Sven Simon / Frank Hoermann

Seit mehr als vier Jahren sitzt der frühere Wirecard-Chef Markus Braun in Untersuchungshaft. Das bleibt auch so, entschied das Landgericht München I mit Verweis auf den bisherigen Prozessverlauf.

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Markus Braun wird nicht aus der Untersuchungshaft entlassen. Das hat die 4. Große Strafkammer des Landgerichts (LG) München I nach einem Haftprüfungsantrag des ehemaligen CEO des insolventen Technologiekonzerns Wirecard vom 17. Juli 2024 entschieden. Das Gericht sieht die Voraussetzungen für die Haft als weiterhin gegeben. Der Haftbefehl werde aufrechterhalten, der weitere Vollzug der Untersuchungshaft sei auch verhältnismäßig, teilte das LG mit.

Braun sitzt seit dem 22. Juli 2020 in der JVA München-Stadelheim. Er ist Angeklagter in einem Strafprozess, der am 8. Dezember 2022 am LG begonnen hat (Az. 4 KLs 402Js 108194/22). Braun wird Betrug, Marktmanipulation, Untreue und die unrichtige Darstellung von Jahresabschlüssen vorgeworfen. Hinsichtlich der im Haftbefehl genannten Straftaten bestehe weiterhin ein dringender Tatverdacht, so die Kammer. Weitere Haftgründe seien die Flucht- und die Verdunklungsgefahr.

Gericht zweifelt an Existenz des Drittpartnergeschäfts

Braun weist alle Anklagepunkte zurück. Aus der Beweisaufnahme hat sich nach Einschätzung des Gerichts bislang aber keine Bestätigung für seine Angaben ergeben. Zentraler Aspekt im Prozess ist das sogenannte Drittpartnergeschäft (TPA) von Wirecard über die Unternehmen Payeasy, Senjo und Al Alam in Asien. 

Das Gericht geht bislang davon aus, dass die TPA-Transaktionen nicht wie behauptet stattgefunden und entsprechende Erlöse daraus nie existiert haben. Durch unrichtige Angaben und gefälschte Bilanzen sollen Braun und seine Mitangeklagten mehrere Banken um insgesamt 3,1 Milliarden Euro geschädigt haben.

Nach einer Sommerpause sollte der Prozess eigentlich am 19. August fortgesetzt werden. Aufgrund der Erkrankung eines Richters wurde die Fortsetzung zwischenzeitlich auf den 11. September verschoben.

sts/LTO-Redaktion (mit Material der dpa)

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Nach Haftprüfungstermin: . In: Legal Tribune Online, 04.09.2024 , https://www.lto.de/persistent/a_id/55341 (abgerufen am: 10.08.2026 )

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