Lufthansa übernimmt deutlich mehr als die Hälfte der Flugzeuge von Air Berlin und zahlt dafür rund 210 Millionen Euro. Das Geschäft muss allerdings noch von den Kartellbehörden genehmigt werden.
Große Teile der insolventen Fluggesellschaft Air Berlin gehen an den deutschen Marktführer Lufthansa. Beide Unternehmen wollten am Donnerstag in Berlin einen entsprechenden Kaufvertrag unterzeichnen, kündigte Lufthansa-Chef Carsten Spohr in Berlin an.
Wie Air Berlin mitteilt, zahlt Lufthansa voraussichtlich etwa 210 Millionen Euro. Der Preis könne aber noch angepasst werden, wenn der Kaufvertrag vollzogen wird. Die Lufthansa übernimmt demnach die Tochtergesellschaften Niki und Luftfahrtgesellschaft Walter mit zusammen 1.300 Beschäftigten sowie 20 weitere Flugzeuge der Air Berlin.
Mit dem Lufthansa-Geschäft sollte die Airline in der Lage sein, den Bundeskredit von 150 Millionen Euro zurückzuzahlen, der die Airline seit dem Insolvenzantrag vor zwei Monaten in der Luft hält. Die Gläubiger haben noch nicht über den Verkauf entschieden.
Schwierige Ermittlung der Marktanteile
Zudem wird die europäische Wettbewerbsbehörde in Brüssel das Geschäft prüfen. Denn als Obergrenze für die alleinige nationale Zuständigkeit gilt ein Umsatz aller Beteiligten zusammen von fünf Milliarden Euro. Diese Summe überschreitet allein die Lufthansa mit knapp 32 Milliarden Euro Gesamtumsatz (2016) klar. Zuständig auf EU-Ebene ist Wettbewerbskommissarin Margrethe Vestager. Das deutsche Kartellamt wird das Brüsseler Verfahren begleiten, wie Präsident Andreas Mundt erklärte.
Gerade im innerdeutschen Flugverkehr dürfte die Ermittlung des Marktanteils schwerfallen. Dort gibt es schließlich noch konkurrierenden Bahn- und Busverkehr. Die Prüfung muss wohl nach einzelnen Strecken getrennt ablaufen.
Nach der offiziellen Anmeldung von Übernahmeplänen hat die Kommission 25 Arbeitstage Zeit, das Geschäft abzuklopfen. Haben die Experten wettbewerbsrechtliche Bedenken, können sie vertieft prüfen. Dann wären noch einmal 90 Arbeitstage Zeit. Bis zum Abschluss liegt das Geschäft auf Eis.
In früheren Luftverkehrsverfahren hat die Kommission mehrfach Auflagen gemacht. So mussten Käufer Start- und Landerechte auf einzelnen Strecken an Wettbewerber abgeben. Die geplante Übernahme der irischen Aer Lingus durch den großen Konkurrenten Ryanair untersagte die EU, weil das neue Unternehmen auf einer Vielzahl von Strecken marktbeherrschend geworden wäre.
dpa/ah/LTO-Redaktion
Air Berlin-Insolvenz: . In: Legal Tribune Online, 12.10.2017 , https://www.lto.de/persistent/a_id/24997 (abgerufen am: 10.12.2024 )
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