Das ArbG Frankfurt verhandelt über Klagen von Flugschülern der Lufthansa, deren Ausbildung coronabedingt unterbrochen wurde. Die Fluglinie sieht sich nicht in der Lage, der Forderung nach einer Fortsetzung nachzukommen.
Am Arbeitsgericht (ArbG) Frankfurt sind heute die ersten Klagen von Lufthansa-Flugschülern verhandelt worden, die ihre in der Corona-Pandemie abgebrochene Ausbildung fortsetzen wollen. Entscheidungen wurden zunächst nicht verkündet. Die Lufthansa-Anwälte erklärten erneut, dass die Lufthansa Aviation Training (LAT) die verlangte Fortsetzung der Ausbildung nicht mehr selbst erfüllen könne, weil entsprechende Einrichtungen verkauft seien oder aufgelöst würden.
Der Chef der Luftausbildungssparte LAT, Matthias Spohr, verteidigte das Vorgehen des Konzerns, der wegen der Pandemie weiter einen geringeren Pilotenbedarf hat. Zum Ausbruch der Corona-Krise habe man rund 980 Schüler im System gehabt, von denen man sich mit fast 800 geeinigt habe, sagte der Bruder des Konzernchefs Carsten Spohr vor Gericht.
Es gehe noch um 193 Flugschüler, denen man einen gleichwertigen MPL-Ausbildungsgang (Multicrew Pilot Licence) an der privaten Flugschule TFC Käufer in Essen angeboten habe. Sollte wieder Bedarf entstehen, werde ihnen vorrangig der Zugang zu Stellen bei der Stammgesellschaft Lufthansa angeboten.
Die Kläger verlangten hingegen die Erfüllung ihrer ursprünglichen Verträge durch die LAT, wie die Frankfurter Anwältin Martina Stickler-Posner erklärte. Auch im Falle einer Nichtübernahme durch die Lufthansa erhofften sie sich mehr Ansehen und Marktwert, wenn ihre Ausbildung an den LAT-Standorten Bremen und Phoenix/Arizona stattfinde.
dpa/sts/LTO-Redaktion
Fortsetzung der Pilotenausbildung: . In: Legal Tribune Online, 08.12.2021 , https://www.lto.de/persistent/a_id/46876 (abgerufen am: 13.10.2024 )
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