Linklaters / Goodwin: Bayer kauft in Großbri­tan­nien zu

14.08.2020

Die Bayer AG will - rechtlich begleitet von einem Inhouse-Team und der Kanzlei Linklaters - das britische Biotech-Unternehmen Kandy Therapeutics übernehmen. Rechtsberater auf Verkäuferseite ist Goodwin.

Kandy Therapeutics entwickelt einen nicht-hormonellen Wirkstoff zur Behandlung von Wechseljahrbeschwerden; die klinische Phase 3 soll im kommenden Jahr beginnen. Nach der Zulassung könnte der Wirkstoff Umsätze in Höhe von mehr als einer Milliarde Euro weltweit erzielen.

Bayer wird für die Übernahme des Unternehmens eine Vorauszahlung von 425 Millionen US-Dollar leisten. Hinzu kommen potenzielle Meilensteinzahlungen in Höhe von bis zu 450 Millionen Dollar bis zur Markteinführung und mögliche weitere, an den Umsatz gekoppelte Meilensteinzahlungen im dreistelligen Millionenbereich.

Bei der Transaktion setzt Bayer auf ein Inhouse-Team unter Federführung von Dr. Christian Bank und Dr. Katarina Spiegl. Als externer Berater ist Linklaters mit einem britisch-deutschen Anwaltsteam mit von der Partie. Goodwin begleitet Kandy Therapeutics und die Anteilseigner bei dem geplanten Verkauf.

Der Abschluss der Transaktion unterliegt unter anderem der kartellrechtlichen Freigabe und wird bis September dieses Jahres erwartet.

ah/LTO-Redaktion

Beteiligte Kanzleien

Beteiligte Personen

Bayer Inhouse (laut Marktinformationen):

Dr. Christian Bank LL.M., Federführung, Legal M&A

Dr. Katarina Spiegl, Federführung, Legal M&A

Paul W. Fort, Antitrust/Merger Control

Katrin Ademmer LL.M.

Dr. Malte Welters

Christoph von Kupsch LL.M.

Fabian Altehenger

Philippa Allen

 

Linklaters für Bayer:

Hugo Stolkin, Federführung, Partner, Corporate/M&A, London

Kristina Klaaßen-Kaiser, Federführung, Partnerin, Corporate/M&A, Düsseldorf

Marly Didizian, Federführung, Partnerin, TMT/IP, London

 

Goodwin für Kandy Therapeutics Ltd.:

Graham Defries, Federführung, Partner, Life Sciences, London

Michael Grainger, Federführung, Associate, Life Sciences, London

Zitiervorschlag

Linklaters / Goodwin: . In: Legal Tribune Online, 14.08.2020 , https://www.lto.de/persistent/a_id/42494 (abgerufen am: 14.10.2024 )

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