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Linklaters / Freshfields Bruckhaus Deringer: Bei­hil­fe­ver­fahren für HSH Nord­bank vor dem Abschluss

20.10.2015

Im Beihilfeverfahren um die HSH Nordbank haben sich EU-Kommission und die Anteilseigner der Bank geeinigt. Die Bank soll von Altlasten befreit und anschließend privatisiert werden. Linklaters und Freshfields waren beratend tätig.

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Andreas Steck

Am 19. Oktober haben sich die Eigentümer der HSH Nordbank AG - die Freie und Hansestadt Hamburg und das Land Schleswig-Holstein - mit der EU-Kommission über die Eckpunkte für eine endgültige Genehmigung der Wiedererhöhung des Risikoschirms auf zehn Milliarden Euro geeinigt. Das offene Beihilfeverfahren kann damit nach rund zwei Jahren zum Abschluss kommen.

Demnach darf die Bank notleidende Portfolien im Umfang von mehr als acht Milliarden Euro veräußern, bis zu 6,2 Milliarden Euro davon an die Länder, den Rest an den Markt. Damit wird es ihr ermöglicht, einen wesentlichen Teil ihrer Altlasten vornehmlich aus dem Schiffsfinanzierungsbereich an Dritte abzugeben.

Weiterhin wird die HSH Nordbank AG in eine Holdinggesellschaft und eine operative Tochtergesellschaft aufgespalten. Letztere wird die operativen Geschäfte weiterführen und mittelfristig privatisiert.

Die Umsetzung der Entscheidung bedarf noch der Zustimmung der Regierungen und Parlamente der Freien und Hansestadt Hamburg und des Landes Schleswig-Holstein.

Das Beihilfeverfahren der EU war 2013 eröffnet worden, nachdem die HSH Nordbank ihren Risikoschutz durch die Länder von sieben auf zehn Milliarden Euro aufstocken musste. Die Kommission hatte die Beihilfe damals vorläufig genehmigt, aber eine weitere und tiefergehende Restrukturierung der Bank gefordert.

Linklaters war für die Eigentümer der HSH Nordbank in dem Verfahren tätig, während Freshfields Bruckhaus Deringer das Finanzinstitut beraten hat. Freshfields berät die HSH Nordbank seit 2008 laufend, etwa im Zusammenhang mit den staatlichen Stützungsmaßnahmen 2008/2009, dem ersten EU-Beihilfeverfahren, verschiedenen Umstrukturierungsmaßnahmen, der Erstellung des Sanierungsplans sowie der umfassenden Bankenprüfung (Comprehensive Assessment) durch die EZB im Oktober 2014. Auch Linklaters ist schon seit mehreren Jahren für die Eigentümer der Bank tätig.

Beteiligte Kanzleien

Beteiligte Personen

Linklaters für die Eigentümer HSH Nordbank AG

Andreas Steck, Federführung, Bankaufsichtsrecht, Partner, Frankfurt

Dr. Jan Endler, Federführung, öffentliches Recht, Partner, Berlin

Dr. Thomas Nießen, Corporate, Partner, Düsseldorf

Dr. Detlev Schuster, Corporate, of Counsel, Berlin

Kristina Zych, öffentliches Recht, Counsel, Berlin

Andreas Dehio, Bankaufsichtsrecht, Managing Associate, Frankfurt

Rico Kaßmann, öffentliches Recht, Associate, Berlin

Anne Dreessen, öffentliches Recht, Associate, Berlin

Simon Staude, Bankaufsichtsrecht, Associate, Frankfurt

Britta Diel, Bankaufsichtsrecht, Associate, Frankfurt

 

Freshfields Bruckhaus Deringer für HSH Nordbank:

Dr. Andreas von Bonin, Kartell- und Beihilferecht, Brüssel

Dr. Patrick Cichy, Gesellschaftsrecht/M&A

Dr. Marius Berenbrok, Gesellschaftsrecht/M&A

Dr. Alexander Glos, Bank- und Finanzrecht

Andreas Bartsch, Bank- und Finanzrecht

Dr. Alexander Schwahn, Steuerrecht

Merit Olthoff, Kartell- und Beihilferecht

Dr. Arne Krawinkel, Gesellschaftsrecht/M&A

Dr. Stefan Bressler, Gesellschaftsrecht/M&A

Dr. Gunnar Isenberg, Gesellschaftsrecht/M&A

Dr. Christian Kutschmann, Gesellschaftsrecht/M&A

Dr. Felix Scheder-Bieschin, Gesellschaftsrecht/M&A

Dr. Janina Heinz, Bank- und Finanzrecht

Ulrich Heuschkel, Bank- und Finanzrecht

Andy Laatsch, Steuerrecht

Dr. Thomas Voland, Öffentliches Recht

 

Rechtsabteilung HSH Nordbank:

Dr. Michael Berghaus, General Counsel

Dr. Sascha Engelbach

Quelle: ah/LTO-Redaktion mit Material von Linklaters und Freshfields

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Linklaters / Freshfields Bruckhaus Deringer: . In: Legal Tribune Online, 20.10.2015 , https://www.lto.de/persistent/a_id/17274 (abgerufen am: 24.01.2026 )

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