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LG Stuttgart weist Klage wegen Falschberatung ab: Etappensieg für Gleiss Lutz im Streit um EnBW-Deal

von Dr. Anja Hall

24.02.2015

Stefan Mappus (2010)

Bild: Jacques Grießmayer (CC BY 3.0)

Die Schadenersatz-Klage des ehemaligen baden-württembergischen Ministerpräsidenten Stefan Mappus (CDU) gegen Gleiss Lutz ist abgewiesen. Das LG Stuttgart erklärte am Dienstag, die Klage gegen die Kanzlei sei unbegründet. Mappus hatte Gleiss vorgeworfen, ihn beim Kauf der EnBW-Anteile von dem französischen Energiekonzern EDF falsch beraten zu haben.

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Der Anwaltsvertrag war zwischen dem Land und der Kanzlei geschlossen worden und nicht mit Stefan Mappus persönlich. Der ehemalige Misiterpräsident sei in dieses Übereinkommen auch nicht nach den Grundsätzen des Vertrags mit Schutzwirkung zugunsten Dritter mit einbezogen. Deswegen könne der Politiker nicht wegen eventueller Verletzung von Beratungs- und Aufklärungspflichten gemäß §§ 280, 611, 675 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) gegenüber dem Land auf Schadenersatz klagen, so das Landgericht (LG) Stuttgart (Urt.v. 24.02.2015, Az. 9 O 108/14).

Mappus' Anwalt Franz Enderle von der Kanzlei Bub Gauweiler kündigte nach dem Urteil an, er werde seinem Mandanten empfehlen, beim Oberlandesgericht in Berufung zu gehen.

Der Ex-Regierungschef hatte Gleiss Lutz vorgeworfen, ihn beim Kauf der EnBW-Anteile von dem französischen Energiekonzern EDF falsch beraten zu haben. Der damalige Ministerpräsident Stefan Mappus hatte das Geschäft Ende 2010 am Landtag vorbei – mit dem sogenannten Notbewilligungsrecht - abgewickelt, was der Staatsgerichtshof später als verfassungswidrig einstufte. Gleiss Lutz behauptet, die Juristen hätten vor einer Umgehung des Landtags gewarnt. Mappus habe trotzdem entschieden, das Risiko in Kauf zu nehmen. Der CDU-Politiker hatte dieser Version widersprochen und sah sich als Beratungsopfer.

Vom LG Stuttgart wollte Mappus nun die Schadensersatzpflicht seiner Ex-Berater feststellen lassen. Die Rede ist von einem Streitwert in dem Zivilprozess von rund 500.000 Euro als Kompensation für den Verlust von Einkommen und Kosten für die anwaltliche Beratung. Die Klage richtete sich dabei sowohl gegen Gleiss Lutz als auch gegen den damals federführenden Partner Dr. Martin Schockenhoff. Laut einer dpa-Meldung soll Gleiss Lutz für das Mandat 2,7 Millionen Euro an Honorar erhalten haben.

Zwischen Dezember 2011 und Juni 2014 hat sich ein Untersuchungsausschuss im baden-württembergischen Landtag mit der politischen Aufarbeitung der Vorfälle beschäftigt. Es ging dort auch um die Höhe des Kaufpreises. Nach Ansicht der Regierungsparteien Grüne und SPD belegen Gutachten - unter anderem von der Staatsanwaltschaft Stuttgart -, dass rund 800 Millionen Euro zu viel bezahlt worden seien. Die Opposition aus CDU und FDP sieht hingegen keinen Beleg dafür, dass der Preis nicht angemessen war.

Die grün-rote Landesregierung klagt beim internationalen Schiedsgerichtshof gegen EDF auf Rückzahlung eines Teils des Kaufpreises.

Zwischenzeitlich war gegen Mappus wegen des Verdachts auf Untreue ermittelt worden, weil er mit 4,7 Milliarden Euro möglicherweise zu viel für die EnBW-Anteile bezahlt und damit dem Land Baden-Württemberg geschadet habe. Die Ermittlungen wurden im Oktober 2014 eingestellt.

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Anja Hall, LG Stuttgart weist Klage wegen Falschberatung ab: . In: Legal Tribune Online, 24.02.2015 , https://www.lto.de/persistent/a_id/14782 (abgerufen am: 16.09.2026 )

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