Cum-Ex-Aufarbeitung: EY einigt sich mit Insol­venz­ver­walter

11.05.2021

Die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft EY und der Insolvenzverwalter der Maple-Bank haben einen außergerichtlichen Vergleich geschlossen. Laut einem Bericht des Handelsblattes muss EY rund 12 Millionen Euro an den Insolvenzverwalter zahlen.

Die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft EY kommt im Prozess um die sogenannten "Cum-Ex-Geschäfte" glimpflich davon: In einem mit dem Insolvenzverwalter der Maple Bank, dem CMS-Partner Dr. Michael Frege, geschlossenen Vergleich verpflichtete sie sich nach Angaben des Handelsblattes zur Zahlung von 12 Millionen Euro.

Ursprünglich hatte Frege wegen angeblich falscher Beratung 195 Millionen Euro Schadensersatz von EY gefordert. Die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft war Abschlussprüferin und hatte die Vorwürfe zurückgewiesen. Verhandelt wurde der Fall am Landgericht (LG) Stuttgart (Az. 27 O 528/19). Jetzt endete der Prozess ohne ein Urteil; das LG hob einen für Mittwoch angesetzten Termin auf. Angaben zu den Details des Vergleichs machte es aber nicht.

Ein Sprecher der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft äußerte sich ebenfalls nicht zum Inhalt der Einigung. "Der Sachverhalt wurde durch einen Vergleich ohne Anerkennung einer Rechtspflicht und ohne jedes Präjudiz erledigt", sagte er gegenüber der dpa.

Bei "Cum-Ex"-Geschäften ließen sich Anleger die einmal gezahlte Kapitalertragsteuer auf Aktiendividenden mit Hilfe von Banken mehrfach erstatten. Dazu wurden rund um den Dividendenstichtag Aktien mit ("cum") und ohne ("ex") Ausschüttungsanspruch zwischen mehreren Beteiligten hin- und hergeschoben. Finanzämter erstatteten dann Kapitalertragsteuern, die gar nicht gezahlt worden waren. Später forderten sie diese Gelder jedoch zurück. Weil der Maple Bank wegen einer solchen Steuerrückstellung die Überschuldung drohte, hatte die Finanzaufsicht Bafin das Institut 2016 geschlossen.

EY war zuletzt auch ins Blickfeld der Öffentlichkeit gerückt, weil das Unternehmen als Prüfer für den skandalgeschüttelten Finanzdienstleister Wirecard tätig war.

dpa/fkr/LTO-Redaktion

Zitiervorschlag

Cum-Ex-Aufarbeitung: . In: Legal Tribune Online, 11.05.2021 , https://www.lto.de/persistent/a_id/44933 (abgerufen am: 05.10.2024 )

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