Mehr als zehn Jahre nach Dieselgate geht in München die juristische Aufarbeitung weiter. Schon die Verlesung der Anklage zieht sich über Stunden.
Der zweite Strafprozess um den Dieselskandal bei Audi hat mit der stundenlangen Verlesung der Anklage begonnen. Vor der 5. Großen Strafkammer des Landgerichts München II müssen sich vier ehemalige Mitarbeitende des Autobauers, darunter der frühere Entwicklungsvorstand Ulrich Hackenberg und sein Nachfolger Stefan Knirsch verantworten.
Die Staatsanwaltschaft München II wirft den Angeklagten Betrug (§ 263 StGB), mittelbare Falschbeurkundung (§ 271 StGB) und strafbare Werbung (§ 16 Abs. 1 UWG) vor. Bei einem der Angeklagten wurde die Eröffnung des Hauptverfahrens für einzelne Vorwürfe abgelehnt.
In allen Fällen geht es um Dieselmotoren mit manipulierter Software, die bewirkte, dass Abgasvorgaben zwar auf dem Teststand, nicht aber im realen Betrieb eingehalten wurden. Je nach Position im Unternehmen sollen die Angeklagten daran aber unterschiedlichen Anteil gehabt haben: Teils sollen sie an der Entwicklung der Motoren beteiligt gewesen sein, teils die Manipulation in Auftrag gegeben haben.
Den beiden ehemaligen Vorständen wird vorgeworfen, dass sie die Produktion der manipulierten Fahrzeuge genehmigt beziehungsweise diese später nicht gestoppt und die Autos nicht zurückgerufen haben sollen.
Weniger Prominenz und anderes Ambiente
Im zweiten Audi-Verfahren ist die Anlagebank weniger prominent besetzt als noch im ersten Strafprozess. Damals wurde unter anderem der ehemalige Chef des Autobauers, Rupert Stadler, wegen Betrugs zu einem Jahr und neun Monaten Freiheitsstrafe auf Bewährung und zur Zahlung von 1,1 Millionen Euro an gemeinnützige Vereine verurteilt (Urt. v. 27.06.2023, Az. W5 KLs 64 Js 22724/19). Das Urteil ist inzwischen rechtskräftig. Der Prozess hatte sich damals unter großem öffentlichem Interesse mehr als 170 Verhandlungstage hingezogen. Diesmal hat das Gericht zunächst 50 Termine bis zum 27. Oktober 2026 angesetzt.
Der Dieselskandal erschütterte 2015 die Autobranche. Damals wurde bekannt, dass der VW-Konzern, zu dem auch Audi gehört, bei Millionen Autos unzulässige Software eingesetzt hatte, die Abgastests verfälschte. Auf Prüfständen funktionierte die Abgasreinigung, im normalen Straßenverkehr stießen die Fahrzeuge aber deutlich mehr Schadstoffe aus.
Neben den Urteilen gegen die ehemaligen Audi-Mitarbeiter in München gab es auch in Braunschweig bereits Urteile gegen VW-Mitarbeiter – dort auch mit Haftstrafen. Ein zweiter Prozess läuft inzwischen.
Anders als noch beim ersten Audi-Strafprozess, der teilweise im größten Münchner Gerichtssaal in der JVA Stadelheim stattfand, ist das Ambiente diesmal ein anderes. Das Verfahren begann am Montag in einem eher kleinen Saal des Strafjustizzentrums auf altem, graubraunen Teppichboden und an Tischen aus mittelbraunem Furnierholz. Die Angeklagten folgten der Anklageverlesung ohne größere erkennbare Regung, teilweise machten sie sich Notizen.
dpa/sts/LTO-Redaktion
LG München II: . In: Legal Tribune Online, 02.02.2026 , https://www.lto.de/persistent/a_id/59210 (abgerufen am: 18.02.2026 )
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