Beihilfe zur Steuerhinterziehung: LG Mann­heim stellt Ver­fahren gegen deut­sche UBS-Tochter ein

10.06.2020

Das LG Mannheim stellt das Bußgeldverfahren gegen die deutsche Tochter der Schweizer Großbank UBS wegen Beihilfe zur Steuerhinterziehung nach einem Jahr ein.

Im Zuge einer Vermögensabschöpfung wurden allerdings vier Millionen Euro eingezogen, die der damaligen UBS Deutschland AG von der UBS AG zugeflossen waren, teilte das Landgericht (LG) Mannheim am Mittwoch mit (Az.: 23 KLs 629 Js 36986/18).

Nach Auffassung der Staatsanwaltschaft sollen Manager der jetzigen UBS Europe SE in den Jahren 2001 bis 2012 Kunden bei Steuerstraftaten unterstützt haben. Zusammen mit Führungskräften der Schweizer Muttergesellschaft hätten sie es ihnen ermöglicht, Geld als vermeintliche Inlandsüberweisung getarnt über ein bankinternes Clearingkonto in die Schweiz zu transferieren.

Die Anklagebehörde hatte ihren Antrag auf den Fall eines möglichen Haupttäters im Raum Mannheim gestützt und ursprünglich eine Unternehmens-Geldbuße in Höhe von 83 Millionen Euro beantragt. Das Gericht hatte allerdings schon Ende März signalisiert, dass die Voraussetzungen für eine Verhängung einer Geldbuße wohl nicht vorliegen und sich das auch mit einer langwierigen und komplexen Beweisaufnahme möglicherweise nicht grundlegend ändern werde.

Die Frage der dann letztlich auch erfolgten und inzwischen rechtskräftigen Vermögensabschöpfung war daraufhin abgetrennt worden. Das Bußgeldverfahren hingegen habe die Kammer im Hinblick auf die Nachweisschwierigkeiten mit Zustimmung der Staatsanwaltschaft nun eingestellt, hieß es weiter.

dpa/ah/LTO-Redaktion

Zitiervorschlag

Beihilfe zur Steuerhinterziehung: . In: Legal Tribune Online, 10.06.2020 , https://www.lto.de/persistent/a_id/41867 (abgerufen am: 05.12.2024 )

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