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42441

Nichtige Abtretungsvereinbarungen: LG Ingol­stadt weist Myright-Klage gegen Audi ab

07.08.2020

Neuwagen in einem Verteilzentrum

© Emelianov Evgenii - stock.adobe.com

Das LG Ingolstadt hat eine der umfangreichsten Klagen im Dieselskandal abgewiesen. Myright hatte sich Schadensersatzforderungen von 2.800 Audi-Käufern abtreten lassen, doch die Abtretungsvereinbarungen sind laut Gericht nichtig.

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Eines der umfangreichsten Verfahren im VW-Dieselskandal hat vor dem Landgericht (LG) Ingolstadt ein jähes Ende gefunden. Der Rechtsdienstleister Myright hatte sich Forderungen von 2.800 Audi-Käufern abtreten lassen und die VW-Tochter auf 77 Millionen Euro Schadensersatz verklagt. Das LG erklärte die Abtretungsvereinbarungen aber für nichtig, weil sie die Autokäufer unzumutbar benachteilige (Urt. v. 07.08.2020; Az: 41 O 1745/18).

Das Gericht erklärte, nach der Lexfox-Entscheidung des Bundesgerichtshofs (Urt. v. 27.22.2019; Az.: VIII ZR 285/18) sei "die klageweise Geltendmachung von abgetretenen Ansprüchen durch Rechtsdienstleister wie der Klägerin grundsätzlich zulässig". Aber im vorliegenden Fall seien "bereits die einzelnen Abtretungsvereinbarungen nichtig, da sie aufgrund einer die Käufer benachteiligenden Regelung nicht mehr von der Inkassodienstleistungsbefugnis der Klägerin nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz gedeckt" seien.

Sollte einer der Käufer einen Vergleich widerrufen, wäre für ihn die gesamte Rechtsverfolgung nicht mehr kostenfrei, erklärte das Gericht. Daraus folge "sowohl ein unzulässiger wirtschaftlicher Druck für den jeweiligen Käufer als auch ein Interessenskonflikt zwischen dem Käufer und der Klägerin". Dies benachteilige den Audi-Käufer unzumutbar, weshalb die Abtretungsvereinbarung nichtig sei. Ohne wirksame Abtretung aber könne Myright die Ansprüche der Käufer nicht selbst geltend machen, sodass die Klage abzuweisen gewesen sei.

"Höchstwahrscheinlich Berufung"

Myright werde die schriftliche Urteilsbegründung abwarten, aber "höchstwahrscheinlich Berufung" einlegen, sagte ein Sprecher. Volkswagen und Audi sehen sich in ihrer Rechtsauffassung bestätigt, dass eine von außergerichtlichen Inkassodienstleistern angebotene und von externen Prozessfinanzieren finanzierte Klage in dieser Form unzulässig sei.

Myright ist eine Marke des Inkassodienstleisters Financialright und bezeichnet sich selbst als "Erfinder der VW-Sammelklage im Abgasskandal". Die größten Klagen reichte das Unternehmen in Braunschweig und Ingolstadt ein; daneben sind noch rund 1.500 weitere Klagen anhängig, wie ein Sprecher sagte.

Im Prozess in Ingolstadt ging es um Autos der Marke Audi, in die VW-Vierzylinder-Dieselmotoren vom Typ EA189 mit der Schummelsoftware eingebaut waren. Damit wurde die Abgasreinigung nur auf dem Prüfstand voll aktiviert, auf der Straße aber stießen die Motoren mehr Stickoxid aus als erlaubt.

Myright wirbt damit, die Abtretung der Forderungen erspare den Autokäufern alle Prozessrisiken und Kosten. Dafür behält das Unternehmen im Erfolgsfall 35 Prozent der erstrittenen Gelder. Audi sollte den Kaufpreis plus Zinsen abzüglich einer Nutzungsentschädigung erstatten.

dpa/ah/LTO-Redaktion

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Nichtige Abtretungsvereinbarungen: . In: Legal Tribune Online, 07.08.2020 , https://www.lto.de/persistent/a_id/42441 (abgerufen am: 17.05.2025 )

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