Druckversion
Samstag, 11.04.2026, 10:06 Uhr


Legal Tribune Online
Schriftgröße: abc | abc | abc
https://www.lto.de//recht/kanzleien-unternehmen/k/lg-ingolstadt-41o174518-myright-schadensersatz-audi-dieselskandal-abgewiesen-abtretung-nichtig-unzumutbare-benachteiligung
Fenster schließen
Artikel drucken
42441

Nichtige Abtretungsvereinbarungen: LG Ingol­stadt weist Myright-Klage gegen Audi ab

07.08.2020

Neuwagen in einem Verteilzentrum

© Emelianov Evgenii - stock.adobe.com

Das LG Ingolstadt hat eine der umfangreichsten Klagen im Dieselskandal abgewiesen. Myright hatte sich Schadensersatzforderungen von 2.800 Audi-Käufern abtreten lassen, doch die Abtretungsvereinbarungen sind laut Gericht nichtig.

Anzeige

Eines der umfangreichsten Verfahren im VW-Dieselskandal hat vor dem Landgericht (LG) Ingolstadt ein jähes Ende gefunden. Der Rechtsdienstleister Myright hatte sich Forderungen von 2.800 Audi-Käufern abtreten lassen und die VW-Tochter auf 77 Millionen Euro Schadensersatz verklagt. Das LG erklärte die Abtretungsvereinbarungen aber für nichtig, weil sie die Autokäufer unzumutbar benachteilige (Urt. v. 07.08.2020; Az: 41 O 1745/18).

Das Gericht erklärte, nach der Lexfox-Entscheidung des Bundesgerichtshofs (Urt. v. 27.22.2019; Az.: VIII ZR 285/18) sei "die klageweise Geltendmachung von abgetretenen Ansprüchen durch Rechtsdienstleister wie der Klägerin grundsätzlich zulässig". Aber im vorliegenden Fall seien "bereits die einzelnen Abtretungsvereinbarungen nichtig, da sie aufgrund einer die Käufer benachteiligenden Regelung nicht mehr von der Inkassodienstleistungsbefugnis der Klägerin nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz gedeckt" seien.

Sollte einer der Käufer einen Vergleich widerrufen, wäre für ihn die gesamte Rechtsverfolgung nicht mehr kostenfrei, erklärte das Gericht. Daraus folge "sowohl ein unzulässiger wirtschaftlicher Druck für den jeweiligen Käufer als auch ein Interessenskonflikt zwischen dem Käufer und der Klägerin". Dies benachteilige den Audi-Käufer unzumutbar, weshalb die Abtretungsvereinbarung nichtig sei. Ohne wirksame Abtretung aber könne Myright die Ansprüche der Käufer nicht selbst geltend machen, sodass die Klage abzuweisen gewesen sei.

"Höchstwahrscheinlich Berufung"

Myright werde die schriftliche Urteilsbegründung abwarten, aber "höchstwahrscheinlich Berufung" einlegen, sagte ein Sprecher. Volkswagen und Audi sehen sich in ihrer Rechtsauffassung bestätigt, dass eine von außergerichtlichen Inkassodienstleistern angebotene und von externen Prozessfinanzieren finanzierte Klage in dieser Form unzulässig sei.

Myright ist eine Marke des Inkassodienstleisters Financialright und bezeichnet sich selbst als "Erfinder der VW-Sammelklage im Abgasskandal". Die größten Klagen reichte das Unternehmen in Braunschweig und Ingolstadt ein; daneben sind noch rund 1.500 weitere Klagen anhängig, wie ein Sprecher sagte.

Im Prozess in Ingolstadt ging es um Autos der Marke Audi, in die VW-Vierzylinder-Dieselmotoren vom Typ EA189 mit der Schummelsoftware eingebaut waren. Damit wurde die Abgasreinigung nur auf dem Prüfstand voll aktiviert, auf der Straße aber stießen die Motoren mehr Stickoxid aus als erlaubt.

Myright wirbt damit, die Abtretung der Forderungen erspare den Autokäufern alle Prozessrisiken und Kosten. Dafür behält das Unternehmen im Erfolgsfall 35 Prozent der erstrittenen Gelder. Audi sollte den Kaufpreis plus Zinsen abzüglich einer Nutzungsentschädigung erstatten.

dpa/ah/LTO-Redaktion

  • Drucken
  • Senden
  • Zitieren
Zitiervorschlag

Nichtige Abtretungsvereinbarungen: . In: Legal Tribune Online, 07.08.2020 , https://www.lto.de/persistent/a_id/42441 (abgerufen am: 11.04.2026 )

Infos zum Zitiervorschlag
  • Mehr zum Thema
    • Zivil- und Zivilverfahrensrecht
    • Abgasaffäre
    • Schadensersatz
  • Gerichte
    • Landgericht Ingolstadt
Mercedes-Benz 01.04.2026
Rechtliches Gehör

Verfassungsbeschwerde "offensichtlich begründet":

BVerfG rügt OLG, weil Mer­cedes nicht ange­hört wurde

Die Diesel-Affäre beschäftigt die Gerichte – inklusive dem BVerfG – auch noch viele Jahre nach der Aufdeckung. Nun war auch mal ein Autobauer erfolgreich.

Artikel lesen
Ein Mann mit einem Tablett auf dem Schoß 19.03.2026
Datenschutz

Rechtsmissbräuchliche Auskunftsanfragen:

EuGH setzt dem DSGVO-Hop­ping Grenzen

Newsletter abonnieren, Daten abfragen, Schadensersatz kassieren: Sogenannte Hopper verdienen mit der DSGVO Geld. Nun hat der EuGH klargestellt: Schon ein erstes Auskunftsersuchen kann rechtsmissbräuchlich sein.

Artikel lesen
Ein ziemlich vollgeparkter Parkplatz 10.03.2026
Auto

Amtsgericht München:

Rück­sichts­lose Falsch­par­kerin trägt Mit­schuld an Unfall

Nur weil es auf einem Parkplatz keine Fahrbahnmarkierungen gibt, heißt das nicht, dass Autofahrer parken dürfen, wie sie wollen. Rücksichtnahme bleibt stets geboten, stellt das AG München klar. Vom geparkten Auto gehe eine Betriebsgefahr aus.

Artikel lesen
Der VI. Zivilsenat des BGH unter Vorsitz von Stephan Seiters (Mitte) eröffnet die Verhandlung zu einer Impfschaden-Klage gegen Astrazeneca, 15.12.2025. 09.03.2026
Coronavirus

BGH verweist Corona-Fall ans OLG zurück:

Per Aus­kunfts­recht zum Impf­scha­dens­er­satz?

Bisher sind alle Klagen wegen etwaiger Corona-Impfschäden vor deutschen Gerichten gescheitert. Nun fuhr eine Klägerin beim BGH einen Teilerfolg gegen Astrazeneca ein: Das OLG hatte Auskunfts- und Schadensersatzansprüche fehlerhaft verneint.

Artikel lesen
Ein Shetlandpony 09.03.2026
Tierhalterhaftung

OLG Frankfurt verneint Tierhalterhaftung:

Die Schwer­kraft ist schuld, wenn ein ster­bendes Pony auf die Tier­ärztin stürzt

Die Tierhalterhaftung reicht sehr weit. Doch wenn ein Pony beim Einschläfern auf das Bein der Tierärztin fällt, greift sie nicht mehr. Das sei nun wirklich keine typische Tiergefahr mehr, so das OLG Frankfurt – sondern einfach die Schwerkraft.

Artikel lesen
Frau wartet am Flughafen 04.03.2026
Fluggastrechte

EuG zu Fluggastrechten:

Auf die einen Pas­sa­giere gewartet, für die anderen Ent­schä­d­i­gung

Eine Airline wartete auf Passagiere, deren Flug wegen außergewöhnlicher Umstände nicht pünktlich war. Deren Verspätung muss sie zwar nicht entschädigen, aber was ist mit den Passagieren, die nur deshalb auch noch Verspätungen hatten?

Artikel lesen
ads lto paragraph
ads Transfermarkt people
lto karriere transfermarkt logo

Ihre Transfermeldung – Sichtbar. Relevant. Reichweitenstark.

Jetzt eintragen!
ads lto paragraph
ads lto arrow
lto karriere transfermarkt logo

Den nächsten Karriereschritt feiern – mit einer Meldung im LTO Transfermarkt.

Jetzt eintragen!
logo lto karriere
TopJOBS
Logo von Simmons & Simmons
Rechts­an­walt / As­so­cia­te für den Be­reich Fi­nan­cial Ser­vices Re­gu­lato­ry und...

Simmons & Simmons, Frank­furt am Main

Logo von IHK zu Schwerin
Stabs­s­tel­len­lei­tung Recht, Steu­ern und Per­so­nal (m/w/d)

IHK zu Schwerin, Schwe­rin

Logo von White & Case
Wis­sen­schaft­li­che Mit­ar­bei­te­rin / wis­sen­schaft­li­cher Mit­ar­bei­ter...

White & Case, Düs­sel­dorf und 3 wei­te­re

Logo von Osborne Clarke GmbH & Co. KG
Se­nior Ma­na­ger (w/m/d) Pri­cing & Ne­go­tia­ti­on

Osborne Clarke GmbH & Co. KG, Ham­burg und 3 wei­te­re

Logo von FPS Rechtsanwaltsgesellschaft mbH & Co. KG
Rechts­an­walt (m/w/d) Re­struk­tu­rie­rung und In­sol­venz­recht

FPS Rechtsanwaltsgesellschaft mbH & Co. KG, Frank­furt/M. und 1 wei­te­re

Logo von White & Case
Tran­sac­ti­on La­wy­er (m/w/d) - Re­struk­tu­rie­rung & In­sol­venz

White & Case, Frank­furt am Main

Logo von Brehm & v. Moers Rechtsanwälte Partnerschaftsgesellschaft mbB
Rechts­an­walts­fach­an­ge­s­tell­te/r As­sis­tenz (m/w/d)

Brehm & v. Moers Rechtsanwälte Partnerschaftsgesellschaft mbB, Mün­chen

Logo von Fieldfisher
Se­nior As­so­cia­te (m/w/d) Tech & Da­ta | Ber­lin, Düs­sel­dorf, Frank­furt,...

Fieldfisher, Mün­chen und 4 wei­te­re

Mehr Stellenanzeigen
logo lto events
Umwandlung eines Einzelunternehmens in eine GmbH

21.04.2026

Logo von Wolters Kluwer
16. Legal Tech NRW Meetup

20.04.2026, Hürth

Fit fürs Notariat – Modul 1 (fünftägig, 20.04.–24.04.2026)

20.04.2026

Arbeitsrecht in der Insolvenz aus Arbeitnehmersicht (5 Stunden)

20.04.2026

Effektive Vergütungsvereinbarungen im familienrechtlichen Mandat 2026

20.04.2026

Mehr Events
Copyright © Wolters Kluwer Deutschland GmbH