Der Vorwurf lautet Missbrauch einer marktbeherrschenden Stellung. Amazon sperrt einen Händleraccount auf der Onlineplattform “Marketplace” und handelt sich eine einstweilige Verfügung ein. Oppenhoff vertritt die Antragstellerin.
Die Mi.to pharm GmbH, Vertreiberin von Medizin- und Kosmetikprodukten hat vor dem Landgericht (LG) Hannover eine einstweilige Verfügung gegen Amazon erwirkt. Der Antragsstellerin wurde ohne konkrete Darlegung von Gründen unter Verweis auf einen Verstoß gegen die Nutzungsbedingungen der Verkaufsplattform “Amazon Marketplace” der Zugriff auf das Verkäuferkonto gesperrt.
Die Vertretung der Interessen von Mi.to pharm erfolgt durch die Kanzlei Oppenhoff mit einem Team unter der Federführung von Dr. Simon Spangler. Im Beschluss (22.07.2021 / Az. 25 O 221/21) folgt das LG Hannover dem Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung und bejaht den Missbrauch einer marktbeherrschenden Stellung durch Amazon. Der Beschluss erging ohne vorausgehende mündliche Verhandlung.
Richter ordnet Kontofreigabe an
Zur Begründung führt das Gericht insbesondere an, dass Amazon durch den pauschalen Verweis auf einen angeblichen Verstoß gegen seine Nutzungsbedingungen den Anforderungen der sogenannten P2B-Verordnung an die Einschränkung, Aussetzung oder Beendigung einer Geschäftsbeziehung seitens eines Online-Vermittlungsdienstes nicht entsprochen habe.
Die Verordnung soll für mehr Transparenz im Zusammenspiel zwischen Onlinegrößen wie Facebook, Google, Apple, Amazon & Co. und den gewerblichen Nutzern der jeweiligen Plattformen sorgen. Amazon wurde seitens des LG Hannover die Entsperrung des Kontos der Verkäuferin aufgegeben. Diese ist inzwischen auch erfolgt.
Amazon spürt bei seinem Geschäftsgebaren zunehmend Gegenwind. Gegenüber LTO sprach Spangler von einem "Kampf David gegen Goliath” und einer zu erwartenden "Materialschlacht" mit den rechtlichen Vertretern des Konzerns. Spangler verwies auf die Gefahr, die sich für Amazon durch den seitens des LG Hannover festgestellten Missbrauch der marktbeherrschenden Stellung ergeben könne.
Marketplace-Akteure, die in der Geschäftsbeziehung mit dem Konzern Vergleichbares erlebt haben, aber bislang Zeit und Kosten scheuen, die ein Rechtsverfahren mit sich bringt, könnten durch den Gerichtsbeschluss ermutigt werden, auf den fahrenden Zug aufspringen.
Oppenhoff für die Mi.to pharm GmbH:
Dr. Simon Spangler, Partner, Federführung, Kartell- und Vertriebsrecht, Frankfurt/Hamburg
Dr. Fee Mäder, Junior-Partnerin, Gewerblicher Rechtsschutz, Köln
Anika Hellmann, Associate, Gewerblicher Rechtsschutz, Köln
Oppenhoff: . In: Legal Tribune Online, 27.08.2021 , https://www.lto.de/persistent/a_id/45855 (abgerufen am: 05.10.2024 )
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