LG Frankfurt: Alex­ander Falk best­reitet Vor­würfe erneut

22.04.2020

Der Stadtplan-Erbe Alexander Falk hat sich vor dem LG Frankfurt zu den Vorwürfen gegen ihn geäußert. Er bekräftigte, den Anschlag auf einen Frankfurter Anwalt nicht in Auftrag gegeben zu haben. Dem Juristen war ins Bein geschossen worden.

Alexander Falk galt zeitweise als einer der hundert reichsten Deutschen. Seit September 2018 sitzt der Hamburger Geschäftsmann in Untersuchungshaft, seit August vergangenen Jahres muss er sich vor der großen Schwurgerichtskammer des Landgerichts (LG) Frankfurt am Main verantworten (Az. 6340 Js 207925/16).

Laut Anklage soll Falk im Jahr 2009 in einem Hamburger Restaurant einen Mittelsmann mit der Ermordung eines Frankfurter Rechtsanwalts beauftragt und ihm dazu einen Umschlag mit Bargeld übergeben haben. Der Anwalt arbeitete damals bei Clifford Chance und bereitete einen Millionenklage gegen Falk vor.

Im Februar 2010 lauerten unbekannte Täter dem Rechtsanwalt vor dessen Frankfurter Wohnung auf und verletzten ihn durch einen Schuss in das linke Bein. Die Ermittler gingen von einem gezielten Schuss auf das Bein aus, der Jurist sollte den damaligen Erkenntnissen zufolge wohl nicht getötet werden. Dennoch wurde Falk zunächst wegen versuchter Anstiftung zum Mord in Tateinheit mit Anstiftung zur gefährlichen Körperverletzung angeklagt. Inzwischen hat das Gericht die Anklage jedoch auf Anstiftung zur gefährlichen Körperverletzung herabgestuft.

Bereits am ersten Verhandlungstag hatte Falk in einer rund einstündigen Stellungnahme vor Gericht abgestritten, den Auftrag gegeben zu haben. Dies unterstrich er am Dienstag erneut. Er habe keinen Grund dafür gehabt, den Anwalt einzuschüchtern, sagte er laut einem Bericht des Spiegel.

Verteidigung kritisiert dünne Beweislage

Aus Sicht seines Verteidigers Prof. Dr. Björn Gercke von der Kölner Kanzlei Gercke Wollschläger ist die Beweislage gegen Falk ohnehin dünn. Es seien alle ursprünglichen Beweismittel weggefallen: Das Tonband, auf dem Falk den Auftrag erteilt haben soll, sei manipuliert, der Hauptbelastungszeuge habe sich als unglaubwürdig erwiesen und ein weiterer Zeuge habe seine ursprünglich belastende Aussage zurückgezogen. Allerdings hat der Zeuge im Nachhinein ausgesagt, dies unter Druck getan zu haben.

Zwar hatte die Verteidigung an das Gericht appelliert, den Haftbefehl gegen Falk gerade während der Covid-19-Pandemie außer Vollzug zu setzen, war damit aber gescheitert. Gegen den Angeklagten bestehe nach wie vor "dringender Tatverdacht", hieß es zur Begründung. Zudem bestehe die Gefahr, dass Falk Einfluss auf Beweismittel nehmen könne.

ah/LTO-Redaktion

mit Material von dpa

Zitiervorschlag

LG Frankfurt: . In: Legal Tribune Online, 22.04.2020 , https://www.lto.de/persistent/a_id/41375 (abgerufen am: 05.10.2024 )

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