Der Prozess gegen den früheren VW-Boss Winterkorn sollte dessen Rolle bei der Dieselaffäre beleuchten. Nach einem Unfall des Angeklagten wurde die Hauptverhandlung ausgesetzt. Jetzt steht der Termin für den Neubeginn fest.
Der ausgesetzte Strafprozess gegen den früheren VW-Konzernchef Martin Winterkorn zur Dieselaffäre soll ab Februar 2025 fortgesetzt werden. Die sachverständig beratene Kammer gehe ab diesem Zeitpunkt von einer Reise- und Verhandlungsfähigkeit des 77-Jährigen aus, teilte das Landgericht (LG) Braunschweig mit. Für das Verfahren sind dann erneut 89 Termine bis Februar 2026 vorgesehen.
Im September 2024, also fast genau neun Jahre nach dem Auffliegen der Abgasmanipulationen bei VW, hatte der Strafprozess gegen Winterkorn begonnen, der dessen Rolle in der Dieselaffäre aufklären sollte. Nach wenigen Verhandlungstagen hatte die Wirtschaftsstrafkammer des LG die Fortsetzung der Hauptverhandlung allerdings wegen einer Verletzung des 77-Jährigen zunächst verschoben und schließlich ausgesetzt.
Hauptverhandlung muss komplett neu beginnen
Nach damaligen Gerichtsangaben hatte dieser sich so schwer verletzt, dass er in ein Krankenhaus musste und deshalb mehrere Monate nicht an Gerichtsverhandlungen teilnehmen konnte. Die Verhandlung konnte deshalb nicht innerhalb der in § 229 Strafprozessordnung vorgeschriebenen Unterbrechungsfrist von drei Wochen fortgesetzt werden.
Wenn Winterkorn im Februar tatsächlich wieder nach Braunschweig reisen kann, muss der Prozess von vorn beginnen. Insbesondere die Anklageverlesung, die am ersten Prozesstag mehr als drei Stunden gedauert hatte, muss wiederholt werden. Winterkorn kann auch neu entscheiden, ob er seine Einlassung wiederholen möchte.
Winterkorn werden gewerbsmäßiger Betrug, Marktmanipulation und uneidliche Falschaussage vorgeworfen. Bisher hatte er sämtliche Vorwürfe der Anklage zurückgewiesen.
dpa/mh/LTO-Redaktion
Ex-VW-Chef bald wieder auf der Anklagebank: . In: Legal Tribune Online, 18.12.2024 , https://www.lto.de/persistent/a_id/56145 (abgerufen am: 17.02.2025 )
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