LG Berlin stellt Verfahren ein: Deut­sche Wohnen wendet DSGVO-Buß­geld ab

24.02.2021

Der Immobilienkonzern Deutsche Wohnen muss vorerst kein Millionen-Bußgeld wegen jahrelang gespeicherter Daten von Mietern bezahlen. Das LG Berlin befand den Bescheid der Berliner Datenschutzbeauftragten für unwirksam.

Wie eine Sprecherin des Landgerichts (LG) Berlin am Mittwoch mitteilte, hat die 26. Große Strafkammer das Verfahren gegen den Dax-Konzern eingestellt.

Die Berliner Datenschutzbeauftragte Maja Smoltczyk hatte im Herbst 2019 einen Bußgeldbescheid über 14,5 Millionen Euro gegen den größten privaten Vermieter Berlins erlassen – es handelte sich um das bis dahin höchste Bußgeld in Deutschland auf Grundlage der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO). Smoltczyk kritisierte, dass teils Jahre alte persönliche Daten von Mietern und Mieterinnen wie Sozial- und Krankenversicherungsdaten, Arbeitsverträge oder Informationen über ihre finanziellen Verhältnisse im Archiv des Unternehmens noch immer eingesehen und verarbeitet werden könnten.

Die Deutsche Wohnen ist eines der größten deutschen Immobilienunternehmen. Sie hält rund 163.000 Wohnungen und 3.000 Gewerbeeinheiten, knapp drei Viertel davon in Berlin. Der Konzern hatte Einspruch gegen den Bußgeldbescheid eingelegt.

Das Gericht stellte nun fest, dieser könne aufgrund gravierender Mängel nicht Grundlage des Verfahrens sein. Der Bescheid enthalte keine Angaben zu konkreten Tathandlungen eines Organs des Unternehmens und sei deshalb unwirksam.

Gegen den Beschluss des LG Berlin kann die Datenschutzbeauftrage binnen einer Woche sofortige Beschwerde beim Kammergericht einlegen. Sie hat noch nicht mitgeteilt, ob sie dies tun wird.

ah/LTO-Redaktion

Zitiervorschlag

LG Berlin stellt Verfahren ein: . In: Legal Tribune Online, 24.02.2021 , https://www.lto.de/persistent/a_id/44348 (abgerufen am: 04.10.2024 )

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