Insolvenzeröffnungsverfahren: Haft­be­fehl gegen früheren Hertha-Investor Wind­horst

04.06.2024

Lars Windhorst erscheint nicht zu einem Anhörungstermin in Hannover. Das Gericht erlässt einen Haftbefehl. Ein Sprecher des Unternehmers weist die erhobenen Vorwürfe zurück.

Das Insolvenzgericht in Hannover hat einen Haftbefehl gegen den Investor Lars Windhorst erlassen. Windhorst soll in einem Insolvenzantragsverfahren gegen die Projekt IZ Hannover GmbH seinen Mitwirkungspflichten (§ 97 Insolvenzordnung) nicht nachgekommen sein.

Windhorst, den das Gericht für den faktischen Geschäftsführer der GmbH hält, sei einem Anhörungstermin am 22. April unentschuldigt ferngeblieben. Das Gericht erließ den Haftbefehl am 23. Mai. Zunächst hatten mehrere Medien berichtet, darunter die Hannoversche Allgemeine Zeitung

Windhorst sieht in Haftbefehl ein "Druckmittel"

Ein Sprecher von Windhorsts Tennor-Gruppe bestätigte, dass gegen den Haftbefehl Beschwerde eingelegt wurde. Der Haftbefehl sei ein "vom Gericht verhängtes Druckmittel", das Windhorst zu einer Aussage bewegen solle. Windhorst halte den Vorwurf, er wolle seiner Mitwirkungspflicht nicht nachkommen, für falsch. Darüber werde mit dem Gericht und dem vorläufigen Insolvenzverwalter Jens Wilhelm V (Wilhelm & Kollegen) zu sprechen sein. 

Für den kommenden Mittwoch ist eine Pressekonferenz Windhorsts in Flensburg angekündigt, bei der allerdings über die Situation der Werft Flensburger Schiffbau-Gesellschaft gesprochen werden soll.

dpa/sts/LTO-Redaktion

Beteiligte Kanzleien

Zitiervorschlag

Insolvenzeröffnungsverfahren: . In: Legal Tribune Online, 04.06.2024 , https://www.lto.de/persistent/a_id/54692 (abgerufen am: 13.12.2024 )

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