LG Stuttgart verwirft Beschwerden: Varta-Sanie­rung gebil­ligt

24.01.2025

Der Batteriehersteller Varta steckt tief in der Krise, Aktionäre müssen sich auf den Verlust ihres Geldes einstellen. Das Landgericht Stuttgart gibt grünes Licht für den Restrukturierungsplan. Wie geht es weiter?

Über die Zukunft des finanziell angeschlagenen Batterieherstellers Varta ist nun endgültig entschieden: Mit einer Restrukturierung nach dem Unternehmensstabilisierungs- und -restrukturierungsgesetz (StaRUG) soll der Hersteller von Lithium-Ionen-Batterien wieder wettbewerbsfähig gemacht werden. 

Das StaRUG setzt den Rahmen für eine Sanierung außerhalb des Insolvenzverfahrens. Die Anwendungsbereiche des StaRUG hat Rechtsanwalt Dr. Frank Schäffler, der mit seinem Team von Grub Brugger für Varta beratend tätig ist, in einem Gastbeitrag für LTO erläutert. 

Dabei können Aktiengesellschaften ihr Grundkapital zwischenzeitlich auf Null herabsetzen, bevor sie es anschließend wieder erhöhen. Die Kleinaktionäre gehen dann leer aus. Zahlreiche betroffene Varta-Anteilseigner hatten deshalb sofortige Beschwerde gegen die gerichtliche Bestätigung des Restrukturierungsplans eingelegt. Das Landgericht (LG) Stuttgart hat diese jetzt verworfen (Beschl. v. 21.01.2025, Az. 1 T 12/24). Die Beschwerdeführer hätten eine Schlechterstellung durch das StaRUG-Verfahren nicht glaubhaft gemacht, so das Gericht, das auch klar stellte, dass es die Regelungen des zugrundeliegenden StaRUG nicht für verfassungswidrig hält.

Einstieg von Porsche geplant

Die Varta-Sanierung wird von einem großen Aufgebot von Wirtschaftskanzleien begleitet. Neben der Herabsetzung des Grundkapitals sieht der Sanierungsplan bei Varta zugleich einen Schuldenschnitt vor. Varta soll ferner dann von der Börse genommen werden und die Aktionäre ohne Entschädigung ausscheiden. 

Varta möchte im Anschluss wieder Aktien ausgeben – an eine Gesellschaft des bisherigen Mehrheitseigners Michael Tojner und den Sportwagenbauer Porsche. Beide lassen sich das jeweils 30 Millionen Euro kosten. Ein ähnliches Verfahren gab es zuvor schon bei der Sanierung des Autozulieferers Leoni, bei dessen Sanierung die freien Aktionäre ebenfalls leer ausgegangen waren.

Der Bestätigungsbeschluss ist nach der Entscheidung des LG rechtskräftig. Varta kann mit der Umsetzung der im Restrukturierungsplan vorgesehenen Kapitalmaßnahmen beginnen.

Anlegergemeinschaft SdK bereitet weitere Verfassungsbeschwerde vor

Die Anlegergemeinschaft SdK übte deutliche Kritik. Die Verwerfung der Beschwerden sei nicht nur enttäuschend, sondern zeige in sehr anschaulicher Weise, wie ineffektiv, um nicht zu sagen, wirkungslos das Rechtsmittelsystem im Rahmen des Restrukturierungsgesetzes StaRUG ausgestaltet sei, teilte SdK-Anwalt Markus Kienle mit. Die Anlegergemeinschaft bereitet erneut eine Verfassungsbeschwerde vor. Mit einer ersten war sie in Karlsruhe gescheitert.

SdK-Anwalt Kienle kritisierte weiter, dass LG Stuttgart habe sich mit den schwerwiegenden verfassungsrechtlichen Einwendungen gar nicht befasst, weil nach Auffassung des Gerichts eine wesentliche Schlechterstellung nicht aufgezeigt worden sei.

dpa/xp/sts/LTO-Redaktion

(Artikel aktualisiert am 24.01.25 um 16.40 Uhr)

Zitiervorschlag

LG Stuttgart verwirft Beschwerden: . In: Legal Tribune Online, 24.01.2025 , https://www.lto.de/persistent/a_id/56424 (abgerufen am: 08.02.2025 )

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