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Angeklagter muss wegen Steuerhinterziehung in Haft: Drittes Stra­fur­teil zu Cum-Ex

09.02.2022

Ein schwarzes Sparschwein umgeben von weißen Sparschwein

Das LG Bonn verurteilt den Angeklagten in einem Cum-Ex-Verfahren wegen Steuerhinterziehung. Bild: peterschreiber.media | stock.adobe.com

Am Bonner Landgericht ist ein weiteres Verfahren im Cum-Ex-Komplex zu Ende gegangen. Der Angeklagte wurde wegen Steuerhinterziehung zu einer mehrjährigen Haftstrafe verurteilt. 

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In dem milliardenschweren Cum-Ex-Steuerskandal hat die 12. Strafkammer des Bonner Landgerichts (LG) mit dem Vorsitzenden Richter Roland Zickler ein weiteres Urteil gefällt. Ein inzwischen 63-Jähriger wurde wegen Steuerhinterziehung in zwei Fällen zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von dreieinhalb Jahren verurteilt (Az. 62 KLs 3/20), wie eine Sprecherin des Gerichts am Mittwoch erklärte.

Der einstige Geschäftsführer einer Tochtergesellschaft der Hamburger Privatbank M.M. Warburg soll mit den Geschäften, in die er involviert war, für einen Steuerschaden von 109 Millionen Euro gesorgt haben. 

Mit dem Schuldspruch blieb das Gericht deutlich unter der Forderung der Staatsanwaltschaft, die für sieben Jahre Haft plädiert hatte. Die Verteidigung hatte eine Bewährungsstrafe für angemessen gehalten. Bei der Strafzumessung habe die Kammer das umfassende Geständnis des Angeklagten berücksichtigt, so die Gerichtssprecherin.

Cum-Ex und kein Ende

Das LG und die Kölner Staatsanwaltschaft spielen bei der Aufarbeitung der Cum-Ex-Geschäfte eine zentrale Rolle, weil das Bundeszentralamt für Steuern seinen Sitz in der ehemaligen Bundeshauptstadt hat.

An dem Gericht fand 2019 und 2020 der erste Cum-Ex-Strafprozess statt, der mit einem Schuldspruch gegen zwei ehemalige Aktienhändler endete. Ein weiteres Bonner Verfahren mündete später ebenfalls in der Verurteilung eines Angeklagten.

Der erste Fall landete vor dem Bundesgerichtshof, der die Haltung der Bonner Richterinnen und Richter im vergangenen Sommer bestätigte. Damit war entschieden, dass Cum-Ex nicht nur die Ausnutzung einer Gesetzeslücke war, sondern eine Straftat. Eine Vielzahl von weiteren Cum-Ex-Strafverfahren beschäftigt deutsche Gerichte noch immer.

dpa/sts/LTO-Redaktion

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Angeklagter muss wegen Steuerhinterziehung in Haft: . In: Legal Tribune Online, 09.02.2022 , https://www.lto.de/persistent/a_id/47479 (abgerufen am: 11.07.2026 )

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