Lampmann Haberkamm & Rosenbaum: LHR startet Zusammenarbeit mit US-Internetrechtskanzlei

27.03.2015

Die Kölner Kanzlei Lampmann Haberkamm & Rosenbaum hat zum März eine Kooperation mit der US-Kanzlei Kronenberger Rosenfeld gestartet.

A. Lampmann, B. Rosenbaum, N. Haberkamm (v.l.n.r.)

LHR möchte mit dieser Zusammenarbeit Mandanten auf internationalem Terrain bei der Verteidigung und Durchsetzung ihrer Rechtspositionen unterstützen. Themen sind die Durchsetzung von Rechten gegen Unternehmen mit Sitz in den USA und gegen Unternehmen, deren Server sich in den USA befinden. 

“Unsere Kanzleien passen sehr gut zusammen und werden die Zusammenarbeit entsprechend der Weiterentwicklung neuer, rechtlich zu bewertender Technologien weiter intensivieren können,“ sagt LHR-Gründungspartner Arno Lampmann. Bei LHR sind neun Anwälte tätig, drei davon als Partner.

Kronenberger Rosenfeld ist auf Internetrecht spezialisiert und berät seine Mandanten im Domain-, Markenrecht, Wettbewerbs- und Äußerungsrecht. Die Kanzlei besteht aus sechs Rechtsanwälten, darunter drei Partner und hat ihren Sitz in San Francisco. Die Sozietät hat zum Ziel, ihre Mandanten bei Rechtsfragen mit Bezug zum deutschen und europäischen Recht besser zu beraten. Denn zunehmend erkennen auch amerikanische Unternehmen den Wert des europäischen Marktes im Onlinegeschäft und kommen so mit den dort geltenden Vorschriften in Berührung. 

Beteiligte Kanzleien

Beteiligte Personen

Lampmann, Haberkamm & Rosenbaum

Arno Lampmann, IP, Partner, Köln

 

Kronenberger Rosenfeld LLP

Quelle: Lampmann Haberkamm & Rosenbaum

Zitiervorschlag

Lampmann Haberkamm & Rosenbaum: . In: Legal Tribune Online, 27.03.2015 , https://www.lto.de/persistent/a_id/15074 (abgerufen am: 04.10.2024 )

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