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Lampmann Haberkamm & Rosenbaum: Kanzlei will FIFA-Marke "Fan Fest" löschen lassen

08.07.2014

Die Kölner Medienrechtskanzlei Lampmann Haberkamm & Rosenbaum hat beim Harmonisierungsamt in Alicante einen Löschungsantrag gegen die Marke "Fan Fest" der FIFA gestellt.

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Die FIFA hat sich den Begriff "Fan Fest" bereits im Jahr 2007 als Gemeinschaftsmarke beim Harmonisierungsamt HABM eintragen lassen. Weil der Begriff zumindest in Deutschland rein beschreibend für ein Fest von und für Fans ist, ist eine solche Markeneintragung nach Ansicht der Kanzlei Lampmann Haberkamm & Rosenbaum (LHR) unzulässig.

"Wir sind während der WM auf die Marke der FIFA aufmerksam geworden", sagt Niklas Haberkamm, Partner bei LHR. "Bereits die Eintragung der Marke 'Fan Fest' hätte nicht erfolgen dürfen." Der Begriff sei rein beschreibend für dahinterstehende Aktivitäten. "Die FIFA räumt sich offensichtlich Rechte ein, die nicht ihr, sondern der Allgemeinheit zustehen. Das wollten wir auch im Namen der Fans so nicht stehen lassen", sagt Haberkamm weiter.

Noch keine Abmahnungen, aber Drohkulisse

Abmahnungen in Bezug auf die Marke "Fan Fest" sind derzeit noch nicht bekannt, räumt man bei der Kanzlei LHR ein. Allerdings würden zahlreiche Industrie- und Handelskammern in Ratgebern über die Risiken informieren, offizielle Marken und Logos im Umfeld der WM zur Bewerbung eigener Angebote zu verwenden, auch werde vor der Verwendung des Begriffs "Fan Fest" gewarnt. "Insoweit reicht aus unserer Sicht bereits die 'Drohkulisse', die die FIFA aufbaut, um eine ungewünschte Verwendung von vornherein zu unterbinden", meint Haberkamm. In der Vergangenheit hatte die Kanzlei Weickmann & Weickmann im Auftrag der FIFA Abmahnungen unter anderem wegen Verwendung der Marke "Frauen WM 2011" ausgesprochen.

Bereits während der Fußballweltmeisterschaft 2006 war bekannt geworden, dass die FIFA sich Begriffe wie "Fußball WM 2006" und "WM 2006" markenrechtlich sichern konnte, obwohl eine Eintragung in diesen Fällen unzulässig war. Wie der Bundesgerichtshof (BGH) nachträglich feststellte, waren die Marken rein beschreibend. Sie wurden weitgehend zugunsten der Allgemeinheit gelöscht.

Mit einer schnellen des HABM wird im Fall der Marke "Fan Fest" jedoch nicht gerechnet. Es ist aufgrund der wirtschaftlichen Bedeutung der Marke zu erwarten, dass die FIFA sich gegen den Löschungsantrag wehren wird.

Beteiligte Kanzleien

Lamp­mann Ha­b­er­kamm & Ro­sen­baum

Beteiligte Personen

Lampmann Haberkamm & Rosenbaum

Niklas Haberkamm, Gewerblicher Rechtsschutz/Medienrecht, Partner, Köln

 

Quelle: Lampmann Haberkamm & Rosenbaum

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Lampmann Haberkamm & Rosenbaum: . In: Legal Tribune Online, 08.07.2014 , https://www.lto.de/persistent/a_id/12471 (abgerufen am: 18.02.2026 )

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